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Donnerstag, 16.01.2025

Seit Januar 2025 können Studenten und Schüler bis zu 556 Euro im Monat dazuverdienen - BAföG bleibt ungekürzt

Wer als Schüler oder Student BAföG bekommt, darf seit 01.01.2025 mehr Geld in einem Nebenjob dazuverdienen, ohne dass die staatliche Förderung gekürzt wird. Darauf macht die Minijob-Zentrale aufmerksam.

Seit dem Schuljahr und Wintersemester 2024/25 gibt es neue Freigrenzen für BAföG-Bezieher. Zuvor war der Freibetrag nicht an den Mindestlohn angepasst. Dadurch konnten BAföG-Bezieher die Verdienstgrenze für Minijobs nicht voll ausnutzen, ohne eine Kürzung der Unterstützung fürchten zu müssen. Inzwischen hat sich das geändert. Der Freibetrag wurde auf die Verdienstgrenze von Minijobs erhöht. Seit dem 1. Januar 2025 können Studenten und Schüler bis zu 556 Euro im Monat dazuverdienen, das BAföG bleibt ungekürzt. Mit Jahresbeginn ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen, die monatliche Minijob-Verdienstgrenze somit auf 556 Euro.

Hinweis zu Nebenjob-Varianten:

  • Minijob mit Verdienstgrenze: Das Einkommen darf die monatliche Grenze von 556 Euro nicht überschreiten.
  • Kurzfristige Arbeit: Ist die Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet, ist die Höhe des Einkommens irrelevant.
  • Werkstudenten: Eine solche Tätigkeit gilt den Angaben nach weder als Minijob noch als kurzfristige Beschäftigung. In der Vorlesungszeit darf man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Unter Umständen kann die Werkstudenten-Stelle als sog. Midijob gelten, dabei kommt es allerdings auf die Höhe des Lohns an.
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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.