Aktuelles
Infothek
Testung cloudbasierter Software: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz nach Datenschutzverstoß im Rahmen der Betriebsvereinbarung
Weil bei einem Softwaretest mehr personenbezogene Daten weitergegeben wurden als erlaubt, sah das Bundesarbeitsgericht darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
mehrBetretungsrecht des Vermieters bei Sanierungsbedarf
Auch wenn die Arbeiten aus Sicht des Mieters nicht notwendig sind, hat der Vermieter das Recht, die Notwendigkeit und einen sich daraus ergebenden Umfang der Sanierungsarbeiten selbst festzustellen bzw. von einem Handwerker feststellen zu lassen – und den Anspruch auf Zutritt zur Mietwohnung.
mehrUnwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung durch unverzügliche Mietnachzahlung
Ein säumiger Mieter kann durch eine umgehende Mietnachzahlung die Folgen sowohl einer außerordentlichen als auch einer ordentlichen Kündigung beseitigen.
mehrVollständige Besitzaufgabe zur Erfüllung des Räumungsanspruchs
Ein Annahmeverzug des Vermieters führt allein nicht zur Erfüllung der Räumungspflicht des Mieters.
mehrKein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Sturz über eine Fräskante auf der Straße
Im Baustellenbereich muss nicht jede Unebenheit besonders gekennzeichnet werden.
mehrBetriebliche Regelungen zur Altersvorsorge - Monate ohne Elternzeit werden nicht berücksichtigt
Das Bundesarbeitsgericht hat zu betriebliche Regelungen zur Altersversorgung bezüglich Erziehungs- und Elternzeiten in einem Fall bei der Deutschen Post aus den 1990er Jahren entschieden.
mehrSachmängelhaftung für Dacherneuerung - Zugrundelegung des allgemeinen Sprachgebrauchs
Die Verlegung neuer Bitumenbahnen auf der obersten Dachschicht ist keine „komplette Dacherneuerung“.
mehrVersehentliche Namensnennung des Arbeitnehmers auf Werbeflyer: Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO?
Stellt die Verwendung des Namens einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer ohne deren Zustimmung einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar?
mehrBetonsockel in Tiefgarage stellen kein überraschendes Hindernis dar
Ein kniehoher Betonsockel in der Tiefgarage stelle für Fahrzeuge keine besondere Gefahrenquelle dar.
mehrDas Pflücken einer Sonnenblume auf eigene Initiative zur Vorbereitung eines Schüler-Vortrags steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Ein Schüler steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er für einen Vortrag in der Schule auf eigene Initiative eine Sonnenblume pflücken will und auf dem Weg zum Sonnenblumenfeld einen Unfall erleidet.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.