HÖFFMANN     PARTNER

  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Aktuelles


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Montag, 03.03.2025

Online-Banking-Betrug: Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN-Freigabe an Dritte am Telefon

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied, dass das Opfer eines Online-Banking-Betruges keinen Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Abbuchungen von seinem Girokonto hat, wenn es während des Telefonats mit einem vermeintlichen Bankmitarbeiter wiederholt das „pushTAN“-Verfahren durchgeführt hat (Az. 4 U 439/23).

Im Streitfall brachten Betrüger die Klägerin dazu, das pushTAN-Verfahren beim Online-Banking durchzuführen. Infolgedessen buchten sie rund 8.000 Euro ab. Nach Auffassung der Richter des Oberlandesgerichts muss die Bank den Schaden jedoch nicht ersetzen, denn die Klägerin habe ihn selbst grob fahrlässig mitverursacht.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.