Sie haben eine Kündigung erhalten? Jetzt heißt es handeln!
Kostenloses Formular ausfüllen!
Wenn Sie gekündigt wurden, ist schnelles Handeln entscheidend. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung und melden uns innerhalb eines Werktags zurück – telefonisch oder per E-Mail.
Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen die Kündigung wehren – oft mit guten Erfolgsaussichten.
Wichtig: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt sie meist als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Zum Beispiel bei:
– fehlendem Kündigungsgrund (§ 1 KSchG)
– Formfehlern (z. B. keine Unterschrift)
– fehlender Zustimmung bei Schwerbehinderung
– nicht informierter Betriebsrat
– fehlerhafter Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Was bringt eine Kündigungsschutzklage?
Oft kann das Arbeitsverhältnis gerettet oder eine Abfindung durchgesetzt werden – bis zu 0,5 Monatsgehälter und mehr pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
Was kostet das?
Die Erstberatung durch Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann ist kostenlos. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Auch ohne Versicherung kommen andere Finanzierungsmöglichkeiten wie Prozesskostenhilfe in Betracht.
Jetzt Kontaktformular ausfüllen – Fristen beachten!
Schildern Sie uns Ihren Fall online – unverbindlich und vertraulich. Wir melden uns garantiert innerhalb eines Werktags, um einen Termin zu vereinbaren!
Nutzen Sie jetzt unser kostenloses und unverbindliches Kontaktformular und schildern Sie uns Ihren Fall – unverbindlich und vertraulich. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei Ihnen zurück:
oder senden Sie uns E-Mail an: info@hoeffmann-partner.de