HÖFFMANN     PARTNER

  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Wettbewerbsrecht



Von der Abmahnung über 


 die Unterlassungserklärung bis 

  

zur Vertragsstrafe


Sind Sie Kaufmann? Ihre Werbeaktion war erfolgreich? Der Umsatz wächst, die Kunden kommen? Plötzlich meldet sich bei Ihnen ein Wettbewerbsverein oder ein Mitbewerber. Unlauter soll Ihre Werbung sein, sittenwidrig sogar. Eine Abmahnung also. Die Kostenrechnung liegt gleich dabei: bezahlen oder nicht?

 

Beim nächsten Fall droht eine saftige Vertragsstrafe. Oder der Gerichtsvollzieher stellt eine einstweilige Verfügung zu. Was nun? Das Wettbewerbsrecht ist ein Spezialgebiet. Hier ist insbesondere die praktische Erfahrung von herausragender Bedeutung. Die Kanzlei Höffmann & Partner ist mit diesem Spezialgebiet bestens vertraut. Mehrere tausend Wettbewerbssachen sind hier in den letzten Jahren erfolgreich bearbeitet worden. Mandanten aus einem weiten Umkreis vertrauen ihre Wettbewerbssachen der Kanzlei Höffmann & Partner an.

 

Wettbewerbsrecht - ein herausragendes Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit in dieser Kanzlei.