Immobilien
Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist häufig von großer Bedeutung. Die Notarin begleitet Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags. Eine Besonderheit stellt der Kauf vom Bauträger dar. Der Bauträger verpflichtet sich, auf dem zu Verkauf stehenden Grundstück ein bestimmtes Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu errichten. Nicht selten werden Grundstücke und Eigentumswohnungen aus erbschaftssteuerlichen Gründen bereits zu Lebzeiten an die Nachfahren vermacht. Die vorweggenommene Erbfolge und Gestaltung von Übertragungsverträgen gehört also auch zum Aufgabenfeld der Notarin.
Kauf & Verkauf von Immobilien
Ein Haus- oder Wohnungskauf ist kein Alltagsgeschäft. Vielmehr ist eine solche Anschaffung, gerade für Privatpersonen, oft mit einer Großinvestition gleichzusetzen die als Altersvorsorge dienen soll. Für Käufer und Verkäufer geht es dabei meist um sehr viel Geld. Um beide Parteien bestmöglich vor Verlusten und ungewollten Überraschungen zu schützen, sieht es der Gesetzgeber vor, Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen nur Gültigkeit zu verleihen, wenn sie von einer Notarin besiegelt werden.
Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und der Notarin unterschrieben.
Bauträgervertrag
Werden Wohnungen oder Häuser verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind, heißt der Verkäufer Bauträger. Bei einem Kauf vom Bauträger zahlt der Käufer nach Baufortschritt, also in Raten. Hierdurch wird vermieden, dass der Käufer den gesamten Kaufpreis zahlt, ohne einen tatsächlichen Gegenwert in Form des errichteten Gebäudes zu haben.
Dabei wird die letzte Rate erst fällig, wenn alle Mängel beseitigt sind. Treten nach der Abnahme noch Mängel am Bauwerk auf, haftet der Bauträger für fünf Jahre. Ein solcher Bauträgervertrag bietet dem Bauträger sowie dem Käufer Vorteile: Der Bauträger hat Planungssicherheit und spart Zinsen, da er durch die Raten des Käufers ein niedrigeres Darlehen aufnehmen muss.
Dadurch wird für den Käufer das Objekt günstiger und er hat außerdem die Möglichkeit es mitzugestalten. Aufgrund der Tatsache, dass das Kaufobjekt noch nicht fertiggestellt und somit nicht begehbar ist, sind eine detaillierte Baubeschreibung sowie Baupläne besonders wichtig. Der Käufer sollte sich diese Dokumente rechtzeitig zukommen lassen und sorgfältig durchlesen.
Übertragungsverträge
Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. So haben Eltern oft den Wunsch, zu Lebzeiten Ihre Immobilien auf die Kinder zu übertragen. So können erbsteuerrechtliche Pflichten umgangen und Schenkungssteuerfreibeträge effektiv genutzt werden. Bevor jedoch eine Entscheidung getroffen wird, sollten alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden.