HÖFFMANN     PARTNER

  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Erbrecht


Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Das Erbrecht ist als subjektives Recht ein Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir unseren Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. 

Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten in den Fokus. Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten. Im Erbrecht bieten wir Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung. Als ausgewiesene Expertin für Erbrecht berät Sie Frau Dr. Sarah Höffmann unter anderem in den folgenden erbrechtlichen Belangen. Frau Dr. Sarah Höffmann ist Fachanwältin für Erbrecht.

Unsere Tätigkeiten im Erbrecht 

     Gestaltung von letztwilligen Verfügungen

     Gestaltung von Erbschaftsmodellen

     Vermächtnisse

     Vorsorgevollmachten

     Betreuungsverfügungen

     Testamentsvollstreckungen

     Nachlassverwaltung

     Nachlassinsolvenz

     Nachlasspflegschaft