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  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Kündigung und Abfindung


Im Bereich des Arbeitsrechts ist es entscheidend, schnell zu handeln, insbesondere wenn es um Kündigungen geht. Bei Höffmann & Partner Rechtsanwälte stehen wir Ihnen mit Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen. Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann berät Sie umfassend und unterstützt Sie in allen Phasen des Verfahrens.

Die Dringlichkeit der Kündigungsschutzklage

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist es entscheidend, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist gesetzlich vorgegeben und ihre Versäumung führt dazu, dass die Kündigung als wirksam gilt – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig ist. Die Kündigungsschutzklage zielt darauf ab, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen und somit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Eile ist also geboten, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Ziel und Ausgang von Kündigungsschutzverfahren

Die Kündigungsschutzklage ist primär darauf ausgerichtet, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen und damit die Weiterbeschäftigung zu erwirken. In der Praxis enden jedoch die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Beendigungsvergleich. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird, oft verbunden mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. Dieser Ausgang kann für beide Seiten eine praktikable Lösung darstellen, um langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine faire Entschädigung zu sichern.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und mehr als 10 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind. Unter diesen Umständen kann der Arbeitgeber nur aus personenbedingten, betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündigen.

Schriftform der Kündigung und Abmahnungen

Eine gültige Kündigung erfordert stets die Schriftform und muss handschriftlich vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Verhaltensbedingte Kündigungen setzen zudem in der Regel Vorababmahnungen voraus, die den Arbeitnehmer auf sein fehlerhaftes Verhalten hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, dieses zu korrigieren.

Rechtliche Unterstützung und Beratung

Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann und das Team von Höffmann & Partner Rechtsanwälte nutzen ihre umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht, um Sie effektiv zu unterstützen. Ob Sie nun gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen möchten oder Beratung hinsichtlich einer Abfindung benötigen, wir stehen Ihnen zur Seite, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und Ihre berufliche Zukunft zu schützen.