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Betriebliches Eingliederungsmanagement


Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Unterstützung bei der Rückkehr zur Arbeit

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die darauf abzielt, Langzeiterkrankte in den Arbeitsprozess zu reintegrieren. Bei Höffmann & Partner Rechtsanwälte bieten wir umfassende Beratung und Unterstützung zu allen Aspekten des BEM, um Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu gewährleisten.

Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement?

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Prozess, der Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei helfen soll, eine langfristige Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, jedem Arbeitnehmer, der innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, ein BEM anzubieten.

Ziel des BEM

Das Hauptziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten und den Arbeitsplatz so anzupassen, dass der Mitarbeiter trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin tätig sein kann. Es dient auch dazu, den betroffenen Mitarbeitern den Übergang zurück in die Arbeit zu erleichtern und erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden.

Ablauf eines BEM

  1. Erstgespräch: Nach Feststellung der langfristigen Arbeitsunfähigkeit initiiert der Arbeitgeber das BEM mit einem Erstgespräch.
  2. Analyse: Es wird analysiert, welche Gründe zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben und welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Arbeitnehmer wieder einzugliedern.
  3. Maßnahmenplanung: Gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, Betriebsarzt und ggf. dem Betriebsrat werden individuelle Maßnahmen entwickelt.
  4. Umsetzung und Nachsorge: Die geplanten Maßnahmen werden umgesetzt und ihre Wirksamkeit wird regelmäßig überprüft.

Rechtliche Unterstützung

Unser erfahrenes Team bei Höffmann & Partner Rechtsanwälte sowie Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann Ihnen zur Seite, um Sie durch den Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu führen. Ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, wir helfen Ihnen, die rechtlichen Aspekte zu verstehen und Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des BEM zu wahren.