Pflichtverteidiger
Die Pflichtverteidigung stellt ein essentielles Element des deutschen Strafprozessrechts dar. Sie gewährleistet, dass die Rechte des Angeklagten in einem Strafverfahren umfassend geschützt werden, unabhängig von persönlichen oder finanziellen Umständen. Dieser Grundsatz unterstützt das Ziel eines fairen und gerechten Rechtsprozesses.
Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?
Ein Pflichtverteidiger wird unter bestimmten Voraussetzungen bestellt, die primär darauf abzielen, eine faire Verfahrensführung zu garantieren. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen:
- der Angeklagte eines Verbrechens beschuldigt wird,
- eine Untersuchungshaft angeordnet ist,
- die Sachlage besonders komplex oder die Beweislage schwierig ist,
- eine erhebliche Straferwartung besteht.
Missverständnisse zur Pflichtverteidigung
Es ist wichtig, zu verstehen, dass die Pflichtverteidigung nicht mit der Prozesskostenhilfe verwechselt werden darf. Während die Prozesskostenhilfe auf der finanziellen Bedürftigkeit des Angeklagten beruht, ist die Pflichtverteidigung unabhängig von finanziellen Aspekten. Ihr Hauptziel ist die Sicherstellung eines fairen Verfahrens.
Kosten der Pflichtverteidigung
Falls der Angeklagte in einem strafrechtlichen Verfahren verurteilt wird, übernimmt der Staat zunächst die Kosten der Pflichtverteidigung. Diese Kosten müssen jedoch bei einer Verurteilung vom Angeklagten erstattet werden, was die Bedeutung einer frühzeitigen und qualifizierten rechtlichen Vertretung unterstreicht.
Vergütungsvereinbarungen
In unserer Kanzlei, Höffmann & Partner Rechtsanwälte, schließen wir regelmäßig Vergütungsvereinbarungen mit unseren Mandanten im Rahmen der Pflichtverteidigung. Dies gewährleistet finanzielle Klarheit und Sicherheit bezüglich der entstehenden Kosten.
Ihre Wahl des Pflichtverteidigers
Als Angeklagter haben Sie das Recht, bei der Benennung eines Pflichtverteidigers einen Anwalt Ihrer Wahl zu benennen. Rechtsanwalt Hentzel und Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann stehen als erfahrene Strafrechtler zur Verfügung, um Sie in diesem Prozess kompetent zu vertreten.
Für weitere Informationen zur Pflichtverteidigung oder um Ihre spezifischen Anliegen zu besprechen, kontaktieren Sie bitte Rechtsanwalt Hentzel oder Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann direkt.