HÖFFMANN     PARTNER

  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt


Nach einer Trennung oder Scheidung können finanzielle Unterstützungsansprüche zwischen den getrennten Partnern entstehen. Diese Ansprüche sind im deutschen Familienrecht unter Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt geregelt. Rechtsanwalt Alexander Hentzel bei Höffmann & Partner berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten.

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt wird während der Trennungsphase bis zur rechtskräftigen Scheidung geleistet. Er soll den Lebensstandard, den die Ehepartner während der Ehe gewohnt waren, so weit wie möglich aufrechterhalten. Die Höhe des Trennungsunterhalts bemisst sich an den Lebensverhältnissen der Eheleute und wird in der Regel so berechnet, dass das Nettoeinkommen beider Partner nach Abzug berufsbedingter Ausgaben hälftig geteilt wird.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ansprüche können sich aus verschiedenen Gründen ergeben, wie Betreuung gemeinsamer Kinder, Altersunterschiede, Krankheit oder erhebliche Einkommensunterschiede. Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist abhängig von der Dauer der Ehe und den individuellen Umständen.

Berechnung des Unterhalts

Die Berechnung des Unterhalts erfolgt unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren:

Zudem wird das Einkommen beider Partner verglichen und unterhaltsrechtlich relevante Posten wie Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt.

Verwirkung des Unterhalts

In manchen Fällen kann der Anspruch auf Unterhalt verwirkt sein, etwa bei einer schweren Verfehlung gegenüber dem unterhaltspflichtigen Partner oder wenn der Lebensstil des Unterhaltsberechtigten grob unbillig ist.

Rechtsberatung und Unterstützung

Rechtsanwalt Alexander Hentzel unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen. Unser Ziel ist es, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.