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Zugewinnausgleich


Zugewinnausgleich: Fairer Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens

Der Zugewinnausgleich ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Familienrechts, der bei einer Scheidung zum Tragen kommt, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Rechtsanwalt Alexander Hentzel bei Höffmann & Partner bietet umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Zugewinnausgleichs.

Was ist Zugewinnausgleich?

Zugewinnausgleich bedeutet, dass der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern fair geteilt wird. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens zu erreichen, unabhängig davon, welcher Partner das Vermögen erworben hat.

Berechnung des Zugewinnausgleichs

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Anfangsvermögens: Jeder Ehepartner ermittelt sein Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung.
  2. Ermittlung des Endvermögens: Das Vermögen jedes Partners zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags wird festgestellt.
  3. Berechnung des Zugewinns: Vom Endvermögen wird das Anfangsvermögen abgezogen, um den Zugewinn jedes Partners zu ermitteln.
  4. Ausgleichsforderung: Hat ein Partner einen höheren Zugewinn erzielt, steht dem anderen Partner die Hälfte des Differenzbetrages als Ausgleichsforderung zu.

Ansprüche im Zugewinnausgleich

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht automatisch mit der Einreichung des Scheidungsantrags. Dieser Anspruch ist unabhängig von anderen vermögensrechtlichen Ansprüchen, wie Unterhalt oder Sorgerecht, zu betrachten.

Rechtsberatung und Unterstützung

Rechtsanwalt Alexander Hentzel verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen im Bereich des Zugewinnausgleichs. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und eine faire Lösung zu erreichen, die Ihre finanziellen Interessen schützt.