HÖFFMANN     PARTNER

  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Arbeitsrecht


 

Vom Lohnanspruch


über die Kündigung


bis hin zur Abfindung


„Ich will Sie hier nicht wiedersehen!" - Ist das eine Kündigung? Vielleicht sogar eine fristlose Kündigung? Oder nur Klamauk? Reicht denn mündlich aus, oder muss es schriftlich sein? Und wenn es eine Kündigung ist, was dann? Klage vor dem Arbeitsgericht. Abfindung, ja oder nein und wenn ja, wie hoch? Mutterschutz und Mobbing, Überstunden, Urlaub, Behindertenschutz und Betriebsratsrechte. Fragen über Fragen. 

 

Ein Schwerpunkt in der Kanzlei Höffmann & Partner ist das Recht der Arbeit. Das Arbeitsrecht untergliedert sich dabei in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeit­geber­verbänden und Gewerkschaften. Der wichtigste Rechtsbehelf ist hier die Kündigungsschutzklage.

Wir verhelfen dem zu Unrecht Gekündigten wieder zu seinem Job oder zu einer angemessenen Abfindung. Der Arbeitgeber nimmt unsere Hilfe in Anspruch, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder Arbeitsverhältnisse ordnungsgemäß zu abzuwickeln. Auch wer über keine Rechtschutzversicherung verfügt, braucht das Risiko eines Arbeitsgerichtsprozesses grundsätzlich nicht zu scheuen. Im Arbeitsrecht wird häufig und unkompliziert Prozesskostenhilfe bewilligt, so dass sich anwaltliche Hilfe in der Regel rechnet. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe steht für Sie als PDF-Datei unter Formulare zum Download bereit. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Lesen Sie hier mehr.

Höffmann & Partner Rechtsanwälte sind seit über 40 Jahren mit dem Arbeitsrecht sehr vertraut. 

Herr Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann ist hierfür Ihr Ansprechpartner.