HÖFFMANN     PARTNER

  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Gewerbe- und Markenrecht



Von der Bildmarke über


die Wortmarke bis


zum Patent


Wussten Sie, dass bis vor wenigen Jahren der Begriff "Stoppelmarkt", Nordwestdeutschlands größtes Volksfest, nicht geschützt war? Und haben Sie gelesen, wie Daimler AG dem Mann zahlen wollte, der für sich den Begriff "C-Klasse" schützen ließ?

Das Patent- und Markenamt in München und Jena kann sich vor Anträgen kaum retten. Viele wollen den Schutz ihres Firmennamens, wollen die Produktbezeichnung absichern, lassen ihr Logo eintragen, damit nicht abgekupfert, nachgeahmt und ausgebeutet wird.

Seit Jahren berät die Kanzlei Höffmann & Partner im Markenrecht, sorgt für den richtigen Antrag und empfiehlt eine geeignete Klassifizierung.

Und bedenken Sie: laut Markengesetz beginnt der Schutz Ihres Logos oder Ihres Namens mit dem Tag der Anmeldung und nicht erst am Tag der Eintragung.