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Prozesskosten

Kosten verständlich geklärt

Prozesskosten, Beratungshilfe und Rechtsschutz

Wer anwaltliche Hilfe benötigt, möchte früh wissen, welche Kosten entstehen und ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist. Höffmann & Partner Rechtsanwälte in Cloppenburg erläutert die wichtigsten Wege zur Kostenabsicherung und unterstützt bei den erforderlichen Anträgen und Anfragen.

Beratungshilfe

Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen bei anwaltlicher Beratung und außergerichtlicher Vertretung.

PKH und VKH

Finanzielle Hilfe für ein gerichtliches Verfahren, wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme im versicherten Rechtsgebiet nach Prüfung des Vertrags und Erteilung einer Deckungszusage.

Beratungshilfe für außergerichtliche Angelegenheiten

Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu anwaltlicher Hilfe, wenn sie die Kosten nicht selbst tragen können und keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit besteht. Sie betrifft grundsätzlich die Beratung und, soweit erforderlich, die außergerichtliche Vertretung.

Wer Beratungshilfe erhalten kann

  • Personen, die die anwaltlichen Kosten nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst aufbringen können
  • Personen, denen keine andere zumutbare und kostenfreie Hilfe zur Verfügung steht
  • Rechtsuchende, deren Anliegen nicht mutwillig erscheint
  • Personen, bei denen für dieselbe Angelegenheit noch kein gerichtliches Verfahren läuft oder gelaufen ist

Regelmäßig benötigte Unterlagen

  • Nachweise über Einkommen oder Sozialleistungen
  • Kontoauszüge und Angaben zu vorhandenem Vermögen
  • Mietvertrag sowie Nachweise über Wohn- und Heizkosten
  • Unterlagen zu Unterhaltspflichten, Versicherungen und laufenden Belastungen
  • Schriftstücke und Dokumente zu der rechtlichen Angelegenheit

Besonderheit im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

In Strafsachen und Bußgeldsachen umfasst Beratungshilfe grundsätzlich nur die anwaltliche Beratung. Eine weitergehende außergerichtliche Vertretung oder Strafverteidigung wird nicht über Beratungshilfe finanziert.

Am sichersten ist es, Beratungshilfe vor dem ersten Anwaltstermin beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Wer sich unmittelbar an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wendet, kann den Antrag nachträglich stellen. Der Antrag muss dann spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit beim Gericht eingehen.

Antrag auf Beratungshilfe herunterladen

Amtlicher Vordruck JV 200 des Niedersächsischen Justizportals.

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann die Finanzierung eines gerichtlichen Verfahrens ermöglichen. In Familiensachen und bestimmten weiteren Verfahren wird sie Verfahrenskostenhilfe genannt. Die Voraussetzungen sind im Kern vergleichbar.

Wirtschaftliche Voraussetzungen

Das Gericht prüft Einkommen, Vermögen, Wohnkosten, Unterhaltspflichten und weitere Belastungen. Je nach verfügbaren Mitteln kann die Hilfe ohne Raten oder mit monatlichen Raten bewilligt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Das Gericht nimmt dazu eine vorläufige rechtliche Prüfung vor.

Welche Kosten erfasst sein können

Je nach Verfahren können Gerichtskosten, gerichtliche Auslagen, Sachverständigenkosten und die gesetzlichen Gebühren des beigeordneten eigenen Rechtsanwalts übernommen werden.

Änderung der finanziellen Verhältnisse

Das Gericht kann die wirtschaftlichen Verhältnisse nachprüfen. Wesentliche Verbesserungen sind innerhalb des gesetzlichen Nachprüfungszeitraums mitzuteilen. Raten können neu festgesetzt, geändert oder aufgehoben werden.

Wichtiges verbleibendes Kostenrisiko

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe übernehmen nicht automatisch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Wer nach den gesetzlichen Kostenregeln gegnerische Anwaltskosten erstatten muss, trägt dieses Risiko grundsätzlich trotz bewilligter Hilfe weiter.

Höffmann & Partner Rechtsanwälte unterstützt Mandantinnen und Mandanten aus Cloppenburg, dem Landkreis Cloppenburg und dem Oldenburger Münsterland bei der Vorbereitung des PKH- oder VKH-Antrags. Dazu gehört insbesondere die strukturierte Darstellung der Erfolgsaussichten und die Zusammenstellung der erforderlichen wirtschaftlichen Nachweise.

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse herunterladen

Amtlicher Vordruck JV 205 des Niedersächsischen Justizportals.

Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage

Eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und weitere notwendige Kosten eines versicherten Rechtsstreits übernehmen. Entscheidend sind das versicherte Rechtsgebiet, der Zeitpunkt des Versicherungsfalls, mögliche Wartezeiten und vertragliche Ausschlüsse.

Deckungsanfrage und Deckungszusage

Mit der Deckungsanfrage wird dem Versicherer der Sachverhalt mitgeteilt und um Kostenübernahme gebeten. Erteilt der Versicherer eine Deckungszusage, bestätigt er die Übernahme der versicherten Kosten im zugesagten Umfang.

Selbstbeteiligung

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung trägt zunächst die versicherte Person. Besteht später ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Gegenseite, kann die Selbstbeteiligung im erstattungsfähigen Umfang zurückverlangt werden.

Besonderheit im Arbeitsrecht

Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei in der ersten Instanz die eigenen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich selbst. Gerade deshalb kann Arbeitsrechtsschutz besonders wichtig sein, auch wenn der Prozess gewonnen wird.

Reise- und Fahrtkosten

Fahrtkosten, Reisekosten und weitere Auslagen werden nicht in jedem Tarif vollständig übernommen. Der konkrete Umfang sollte vorab anhand der Versicherungsbedingungen und der Deckungszusage geprüft werden.

Die Prüfung des Versicherungsverhältnisses, eine Deckungsanfrage und die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer sind rechtlich und gebührenrechtlich von der Bearbeitung des eigentlichen Mandats zu unterscheiden. Ob dafür im Einzelfall zusätzliche Kosten entstehen, erläutern wir transparent.

Als Service übernimmt Höffmann & Partner Rechtsanwälte regelmäßig die grundlegende Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und unterstützt bei der Einholung der Deckungszusage.

Häufige Fragen zu Anwalts- und Prozesskosten

Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

Beratungshilfe betrifft grundsätzlich die anwaltliche Beratung und erforderliche außergerichtliche Vertretung. Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe betrifft ein gerichtliches Verfahren.

Kann ich Beratungshilfe auch nach dem Termin beim Anwalt beantragen?

Ja. Wer sich unmittelbar an eine Beratungsperson wendet, kann den Antrag nachträglich stellen. Er muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit beim zuständigen Gericht eingehen.

Übernimmt Prozesskostenhilfe die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts?

Nein. Eine Verpflichtung, der Gegenseite deren Rechtsanwaltskosten zu erstatten, bleibt grundsätzlich bestehen. Prozesskostenhilfe beseitigt dieses Risiko nicht.

Was kostet ein Anwalt mit Rechtsschutzversicherung?

Das hängt vom Versicherungsvertrag und der Deckungszusage ab. Häufig bleibt die vereinbarte Selbstbeteiligung. Nicht versicherte Tätigkeiten oder nicht vollständig übernommene Reise- und Fahrtkosten können zusätzlich anfallen.

Muss ich trotz Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zahlen?

Wenn der Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, ist sie grundsätzlich von der versicherten Person zu tragen. Ein späterer Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite kann im Einzelfall zu einer Rückzahlung führen.

Hilft Höffmann & Partner Rechtsanwälte beim PKH-Antrag?

Ja. Wir unterstützen bei der rechtlichen Begründung, der Darstellung der Erfolgsaussichten und der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und Nachweise.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick. Ob Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Rechtsschutz im konkreten Fall greift, hängt von den persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Umständen ab.

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