• aMenü
  • aMenü

Abmahnung erhalten?
Nicht vorschnell reagieren.

Nicht jede arbeitsrechtliche Abmahnung ist berechtigt. Ob Sie reagieren, eine Gegendarstellung abgeben, die Entfernung aus der Personalakte verlangen oder zunächst bewusst nichts unternehmen sollten, hängt vom Einzelfall und der weiteren Strategie ab. Unterschreiben oder beantworten Sie eine Abmahnung deshalb nicht vorschnell. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Oskar Höffmann prüft Abmahnungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Cloppenburg und überregional.

Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Ansprechpartner für Verkehrsunfälle und Strafrecht.

Rechtliche Anforderungen an eine Abmahnung

Eine wirksame Abmahnung muss bestimmte Kriterien erfüllen:

Klarheit und Deutlichkeit

K
L

Die Abmahnung muss konkret benennen, welches Verhalten des Arbeitnehmers beanstandet wird.

Hinweis auf Vertragsverletzung

K
L

Die Abmahnung muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass das beanstandete Verhalten eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt.

Aufforderung zur Verhaltensänderung

K
L

Es muss klar gemacht werden, dass eine Änderung des Verhaltens erwartet wird.

Androhung von Konsequenzen

K
L

Die Abmahnung muss darauf hinweisen, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, drohen.

5 Dinge, die Sie sofort tun sollten

1. Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben
Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, aber kein Grund für übereilte Reaktionen. Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt vorher geprüft zu haben.

2. Abmahnung sorgfältig prüfen lassen
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Häufig sind Vorwürfe ungenau, überzogen oder rechtlich angreifbar.

3. Keine unüberlegte Gegendarstellung abgeben
Eine vorschnelle schriftliche Stellungnahme kann später gegen Sie verwendet werden. Erst prüfen, dann gezielt reagieren.

4. Beweise sichern
Notieren Sie den tatsächlichen Ablauf, sichern Sie E-Mails, Nachrichten, Dienstpläne oder Namen von Zeugen. Je früher, desto besser.

5. Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen
Ob Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte oder strategisches Abwarten sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Abmahnung und zeigen Ihnen, welche Reaktion taktisch richtig ist.

Was kann abgemahnt werden? Und was nicht?

Abmahnungsfähig sind Verstöße gegen vertragliche Pflichten, wie z.B.:

  • NUnpünktlichkeit
  • NNichteinhaltung von Arbeitsanweisungen
  • NUnangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten

Nicht jede Verhaltensweise kann einen Grund für eine Abmahnung darstellen:

  • MPrivate Meinungsäußerungen im geschützten Bereich
  • MDie rechtmäßige Ausübung von Betriebsratsrechten
  • MTätigkeiten, die durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt sind

Umgang mit Abmahnungen

Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer man auf eine Abmahnung reagieren muss, aber es ist ratsam, nicht zu zögern:

Rechtliche Überprüfung

Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt überprüfen, um deren Rechtmäßigkeit festzustellen.

Stellungnahme

Es kann sinnvoll sein, schriftlich auf die Abmahnung zu reagieren, insbesondere wenn Sie diese für unbegründet halten.

Gegenmaßnahmen

In einigen Fällen kann es angebracht sein, gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung gerichtlich vorzugehen.

Abmahnung erhalten und unsicher, was jetzt zu tun ist?

Nicht jede Reaktion ist sinnvoll.
Lassen Sie Ihre Abmahnung prüfen und klären Sie, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall die richtige ist.

Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Für eine schnelle Rückmeldung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.

















    Alternativ erreichen Sie uns im Falle einer Abmahnung auch über die folgenden Kontaktdaten:

    Höffmann & Partner
    Bürgermeister-Heukamp-Str. 23
    Telefon: 04471 – 1766750
    Fax: 04471 – 83437
    Mail: [E-Mail – JavaScript aktivieren]

    Herr Jan Oskar Höffmann

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Stark an
    Ihrer Seite.

    Ne consecearum ut alit quam atem voluptatium reperibus accae a cus mo mo omnis sitas quatiaectum inti qui ra poriate caborep uditiisim us ne prem. Optataest, ut hit volupit in pos.