• Menü
  • Menü

Erben und Vererben

Notarin für Testament und Erbvertrag in Cloppenburg

Wer den eigenen Nachlass klar regelt, schafft Sicherheit für die Menschen, die ihm wichtig sind.

Notarin Dr. Sarah Höffmann berät zu Testament, gemeinschaftlichem Testament, Erbvertrag und lebzeitiger Vermögensnachfolge. Das Notariat in Cloppenburg begleitet Familien, Privatpersonen und Unternehmen aus dem Landkreis Cloppenburg und dem Oldenburger Münsterland.

Die Gestaltung wird auf Familie, Vermögen, Immobilien, Unternehmen und mögliche Pflichtteilsansprüche abgestimmt.

Den Nachlass vorausschauend gestalten

Notarin Dr. Sarah Höffmann unterstützt Sie insbesondere bei folgenden erbrechtlichen Gestaltungen.

Einzeltestament

K
L

Mit einem Testament bestimmen Sie, wer Erbin oder Erbe wird. Zusätzlich können Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen oder eine Testamentsvollstreckung vorgesehen werden.

Die notarielle Gestaltung hilft, widersprüchliche Formulierungen und formale Fehler zu vermeiden. Die Urkunde wird amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert.

Gemeinschaftliches Testament

K
L

Ehegatten können ihre Nachfolge in einem gemeinschaftlichen Testament regeln. Häufig setzen sie sich zunächst gegenseitig und Kinder oder andere Personen als Schlusserben ein.

Bindungswirkung, Pflichtteilsfolgen und Änderungsmöglichkeiten sollten vorab genau bedacht und verständlich geregelt werden.

Erbvertrag

K
L

Ein Erbvertrag eignet sich, wenn mehrere Personen verbindliche Absprachen über die spätere Erbfolge treffen möchten. Er kann mit Vermächtnissen, Auflagen oder Gegenleistungen verbunden werden.

Der Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die Bindungswirkung wird im Termin ausführlich erläutert.

Pflichtteil und Enterbung

K
L

Nahe Angehörige können trotz Enterbung Pflichtteilsansprüche haben. Eine vorausschauende Gestaltung berücksichtigt mögliche Zahlungsbelastungen für den Nachlass.

Je nach Situation kommen abgestimmte Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Pflichtteilsverzichtsverträge oder lebzeitige Übertragungen in Betracht.

Immobilien und Unternehmensnachfolge

K
L

Bei Immobilien und Unternehmen ist es wichtig, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und steuerliche Beratung miteinander zu verzahnen.

Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauch, Wohnungsrechte, Rückforderungsrechte oder Nachfolgeklauseln können Teil eines tragfähigen Gesamtkonzepts sein.

Erbschein, Ausschlagung und weitere Erklärungen

K
L

Nach einem Erbfall können Erbscheinsanträge sowie Erklärungen zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft notariell aufgenommen oder beglaubigt werden.

Wir erläutern die erforderliche Form und teilen Ihnen mit, welche Personenstandsurkunden und Nachweise für den konkreten Vorgang benötigt werden.

Notariat und anwaltliche Beratung

Die Notarin berät unabhängig und setzt Ihren Willen in einer rechtssicheren Urkunde um. Bei steuerlichen Fragen kann die Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung abgestimmt werden.

Bei Streit über Erbfolge, Pflichtteil oder Nachlassabwicklung unterstützt Sie unser anwaltlicher Bereich Erbrecht.

In vier Schritten zu Ihrer Nachlassregelung

Eine klare Nachlassplanung verbindet persönliche Wünsche mit einer rechtssicheren und praktisch umsetzbaren Gestaltung.

01 Ziele und Familie

Sie schildern Ihre familiäre Situation, Ihre Wünsche und Besonderheiten. Wir klären, wer bedacht werden soll und welche Unterlagen erforderlich sind.

02 Vermögen und Risiken

Immobilien, Unternehmen, Auslandsvermögen, frühere Schenkungen und mögliche Pflichtteilsansprüche werden in die Planung einbezogen.

03 Entwurf und Besprechung

Das Notariat erstellt einen verständlichen Entwurf. Im Termin erläutert die Notarin Inhalt, Bindungswirkung und Änderungsmöglichkeiten.

04 Beurkundung und Registrierung

Nach der Beurkundung wird die Urkunde amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert, damit sie im Erbfall aufgefunden wird.

Ihr Wille. Klar und verlässlich geregelt.

Sie möchten ein Testament, einen Erbvertrag oder eine Nachfolgeregelung vorbereiten? Schildern Sie uns kurz Ihre familiäre und vermögensrechtliche Ausgangslage.

Häufige Fragen zu Testament und Erbvertrag

Reicht ein handschriftliches Testament aus?

K
L

Ein eigenhändiges Testament kann wirksam sein, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist.

Unklare Formulierungen oder Formfehler können jedoch Streit auslösen. Eine notarielle Urkunde wird rechtlich geprüft, amtlich verwahrt und registriert.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

K
L

Ein Testament kann grundsätzlich allein errichtet werden. Ein Erbvertrag wird von mindestens zwei Beteiligten geschlossen und notariell beurkundet.

Erbvertragliche Regelungen können stärker binden. Welche Form passt, hängt vom gewünschten Maß an Verbindlichkeit ab.

Kann ich ein Testament später ändern?

K
L

Ein Einzeltestament kann grundsätzlich widerrufen oder neu gefasst werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen können Bindungen bestehen.

Vor einer Änderung sollte geprüft werden, welche früheren Verfügungen fortwirken.

Haben Ehegatten automatisch ein ausreichendes Erbrecht?

K
L

Das gesetzliche Erbrecht hängt vom Güterstand und davon ab, welche Verwandten vorhanden sind. Es entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen.

Ein Testament oder Erbvertrag kann die Nachfolge klarer und passender regeln.

Kann der Pflichtteil ausgeschlossen werden?

K
L

Eine Enterbung beseitigt den Pflichtteilsanspruch naher Angehöriger grundsätzlich nicht.

Ein Pflichtteilsverzicht kann vertraglich vereinbart werden und bedarf der notariellen Beurkundung.

Brauche ich nach einem notariellen Testament einen Erbschein?

K
L

Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann einen Erbschein in vielen Fällen entbehrlich machen.

Ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Nachlass und den beteiligten Stellen ab.

Ihre Notarin in Cloppenburg

Dr. Sarah Höffmann ist Ihre Ansprechpartnerin für notarielle Nachlassgestaltung in Cloppenburg. Sie begleitet Privatpersonen, Familien und Unternehmer bei Testamenten, Erbverträgen sowie der vorausschauenden Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Von der Vorbereitung der Urkunde über die Beurkundung bis zur weiteren Abwicklung erhalten Sie eine persönliche, verständliche und verlässliche Begleitung.

Dr. Sarah Höffmann

Notarin und Fachanwältin für Erbrecht

Kontaktieren Sie unser Notariat.

Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und wählen Sie als Anliegen „Erben und Vererben“. Vorhandene Testamente, Erbverträge oder weitere Unterlagen können Sie im weiteren Verlauf sicher übermitteln.


















    Unterlagen freiwillig mitsenden

    Sie können Ihrer Anfrage PDF- oder Word-Dokumente sowie Fotos und Screenshots beifügen.










    Direkter Kontakt zur Kanzlei

    Für Terminabsprachen, Rückfragen und die Übersendung von Unterlagen erreichen Sie unser Notariat direkt.

    Höffmann & Partner RechtsanwälteBürgermeister-Heukamp-Str. 2349661 Cloppenburg