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Kündigung und Abfindung

Im Bereich des Arbeitsrechts ist es entscheidend, schnell zu handeln, insbesondere wenn es um Kündigungen geht. Bei Höffmann & Partner Rechtsanwälte stehen wir Ihnen mit Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen. Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann berät Sie umfassend und unterstützt Sie in allen Phasen des Verfahrens.

Kündigung und Abfindung:
Ihre Rechte im Überblick

Die Dringlichkeit der Kündigungsschutzklage

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Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist es entscheidend, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist gesetzlich vorgegeben und ihre Versäumung führt dazu, dass die Kündigung als wirksam gilt – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig ist. Die Kündigungsschutzklage zielt darauf ab, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen und somit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Eile ist also geboten, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Ziel und Ausgang von Kündigungsschutzverfahren

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Die Kündigungsschutzklage ist primär darauf ausgerichtet, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen und damit die Weiterbeschäftigung zu erwirken. In der Praxis enden jedoch die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Beendigungsvergleich. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird, oft verbunden mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. Dieser Ausgang kann für beide Seiten eine praktikable Lösung darstellen, um langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine faire Entschädigung zu sichern.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

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Das Kündigungsschutzgesetz kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und mehr als 10 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind. Unter diesen Umständen kann der Arbeitgeber nur aus personenbedingten, betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündigen.

Schriftform der Kündigung

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Eine gültige Kündigung erfordert stets die Schriftform und muss handschriftlich vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Verhaltensbedingte Kündigungen setzen zudem in der Regel Vorababmahnungen voraus, die den Arbeitnehmer auf sein fehlerhaftes Verhalten hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, dieses zu korrigieren.

5 Dinge, die Sie sofort tun sollten

1. Frist beachten: Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen.

2. Schriftform prüfen: Kündigung muss im Original mit Unterschrift vorliegen.

3. Zeugen und Unterlagen sichern: Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Schriftverkehr.

4. Nicht vorschnell unterschreiben: Keine Abwicklungs- oder Aufhebungsverträge ohne Prüfung.

5. Beratung einholen: Sofort anwaltlich prüfen lassen!

Schnelle Hilfe
bei Kündigung.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zählt jede Frist. Wir prüfen Ihre Situation zeitnah und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, ob und wie Sie sich erfolgreich wehren können – etwa durch eine Kündigungsschutzklage.

Wichtig: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

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