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Zugewinnausgleich

Rechtsanwalt für Zugewinnausgleich in Cloppenburg

Beim Zugewinnausgleich wird nicht das gesamte Vermögen geteilt, sondern der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs verglichen. Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. berät Mandantinnen und Mandanten aus Cloppenburg, dem Landkreis Cloppenburg und dem Oldenburger Münsterland bei Auskunft, Bewertung, Berechnung und Durchsetzung des Zugewinnausgleichs. Immobilien, Unternehmen, Schenkungen, Erbschaften und Verbindlichkeiten erfordern eine sorgfältige Stichtags- und Wertprüfung.

Zugewinn nachvollziehbar berechnen

Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. unterstützt Sie insbesondere bei folgenden Fragen.

Anfangs- und Endvermögen

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Verglichen wird der Vermögenszuwachs beider Ehegatten während des gesetzlichen Güterstands. Ausgangspunkt sind Anfangsvermögen und Endvermögen zu den maßgeblichen Stichtagen. Wir strukturieren Vermögenspositionen, Verbindlichkeiten und erforderliche Nachweise.

Auskunft und Belege

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Jeder Ehegatte kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft über das Vermögen zu relevanten Stichtagen und Belege verlangen. Wir formulieren Auskunftsverlangen, prüfen Verzeichnisse und gehen ungeklärten Positionen nach.

Erbschaften und Schenkungen

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Bestimmte Erwerbe wie Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Wertsteigerungen können dennoch relevant sein. Zeitpunkt, Ausgangswert, Indexierung und Entwicklung müssen sorgfältig geprüft werden.

Immobilien und Unternehmenswerte

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Immobilien, Praxen, Gesellschaftsanteile und Unternehmen lassen sich nicht allein anhand von Kontoständen bewerten. Wir klären Bewertungsstichtag, Bewertungsmethode und erforderliche Sachverständigenunterlagen.

Verbindlichkeiten und Vermögensverschiebungen

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Schulden können Anfangs- und Endvermögen beeinflussen. Vermögensminderungen in Benachteiligungsabsicht können unter bestimmten Voraussetzungen hinzugerechnet werden. Wir prüfen Zahlungen, Übertragungen und ungewöhnliche Vermögensentwicklungen.

Einigung oder gerichtliches Verfahren

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Eine vertragliche Lösung kann Zahlungsmodalitäten, Immobilienübertragung oder wechselseitige Abgeltung berücksichtigen. Wenn keine Einigung gelingt, machen wir Auskunfts- und Zahlungsansprüche gerichtlich geltend oder verteidigen gegen unberechtigte Forderungen.

Stichtage und Werte entscheiden

Zugewinnausgleich ist eine Rechen- und Bewertungsfrage. Fehlende Unterlagen oder unzutreffende Werte können das Ergebnis erheblich verändern. Eine strukturierte Vermögensaufstellung schafft die Grundlage für Verhandlung oder Verfahren.

So prüfen wir den Zugewinnausgleich

Wir arbeiten von den Stichtagen über die Auskunft bis zur belastbaren Berechnung.

01 Stichtage und Güterstand

Wir prüfen Eheschließung, Zustellung des Scheidungsantrags, Ehevertrag und mögliche weitere Stichtage.

02 Vermögen offenlegen

Konten, Immobilien, Unternehmen, Versicherungen, Wertpapiere, Schenkungen, Erbschaften und Schulden werden erfasst.

03 Werte berechnen

Wir prüfen Nachweise, Indexierung und Bewertungsfragen und stellen die Vermögensentwicklungen gegenüber.

04 Anspruch lösen

Wir verhandeln Zahlung oder Gestaltung und führen erforderlichenfalls das gerichtliche Auskunfts- und Zahlungs­verfahren.

Vermögen vollständig erfassen. Fair ausgleichen.

Sie möchten einen Zugewinnausgleich berechnen oder eine Forderung prüfen lassen? Senden Sie uns Eckdaten zu Ehe, Vermögen, Immobilien, Unternehmen, Erbschaften und vorhandenen Auskünften.

Häufige Fragen zum Zugewinnausgleich

Wird bei der Scheidung alles hälftig geteilt?

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Nein. Beim gesetzlichen Güterstand bleibt das Vermögen grundsätzlich getrennt. Ausgeglichen wird die Differenz des während der Ehe erzielten Zugewinns. Gemeinsames Eigentum, etwa an einer Immobilie, muss daneben gesondert behandelt werden.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

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Für jeden Ehegatten wird Endvermögen minus Anfangsvermögen ermittelt. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet grundsätzlich die Hälfte der Differenz. Indexierung, privilegierte Erwerbe, Schulden und Bewertungsfragen können das Ergebnis verändern.

Werden Erbschaften und Schenkungen geteilt?

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Erbschaften und bestimmte Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und damit grundsätzlich privilegiert. Wertsteigerungen während der Ehe können jedoch in den Zugewinn fallen.

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

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Der Zugewinnausgleich ändert nicht automatisch die Eigentumsverhältnisse. Verkauf, Übernahme, Darlehen und Nutzung müssen gesondert geregelt und mit der Zugewinnberechnung abgestimmt werden.

Welche Auskünfte kann ich verlangen?

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Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Vermögensverzeichnisse und Belege zu maßgeblichen Stichtagen verlangt werden. Bei konkreten Anhaltspunkten können weitere Erläuterungen und Nachweise erforderlich sein.

Kann Zugewinnausgleich verjähren?

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Ja. Für Zugewinnausgleich und vorgelagerte Auskunftsansprüche gelten Fristen, deren Beginn vom konkreten Anspruch und Verfahrensstand abhängt. Lassen Sie mögliche Ansprüche deshalb frühzeitig prüfen.
Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. – Familienrecht in Cloppenburg

Ihr Ansprechpartner im Familienrecht

Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten aus Cloppenburg, dem Landkreis Cloppenburg und dem Oldenburger Münsterland im Ehe- und Familienrecht.

Sprechen Sie mit uns.

Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und nennen Sie Heiratsdatum, Trennungsdatum, Zustellung des Scheidungsantrags, Ehevertrag und die wichtigsten Vermögenspositionen.














    Unterlagen freiwillig mitsenden

    Sie können Ihrer Anfrage PDF- oder Word-Dokumente sowie Fotos und Screenshots beifügen.










    Direkter Kontakt zur Kanzlei

    Für Terminabsprachen und eine kurze Schilderung Ihres Anliegens erreichen Sie Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. direkt.

    Höffmann & Partner RechtsanwälteBürgermeister-Heukamp-Str. 2349661 Cloppenburg