Pflichtverteidiger
Pflichtverteidiger erforderlich? Sie können einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen.
Ein Pflichtverteidiger wird nicht deshalb bestellt, weil sich ein Beschuldigter keinen Rechtsanwalt leisten kann. Entscheidend ist, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Das kann beispielsweise bei einem Verbrechensvorwurf, einer Vorführung zur Entscheidung über Untersuchungshaft oder wegen der Schwere der Tat beziehungsweise der zu erwartenden Rechtsfolge der Fall sein.
Wird ein Pflichtverteidiger benötigt, können Beschuldigte grundsätzlich einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens benennen. Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel, LL.M. übernehmen Pflichtverteidigungen in Cloppenburg und überregional und können bereits im Ermittlungsverfahren prüfen, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen.

Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?
Eine notwendige Verteidigung kommt in verschiedenen gesetzlich geregelten Fällen in Betracht. Entscheidend sind insbesondere Art und Schwere des Tatvorwurfs, die Verfahrenssituation und die Möglichkeit des Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen. Ob ein Beschuldigter ausreichend finanzielle Mittel besitzt, spielt für die Frage der Pflichtverteidigung, anders als bei der Prozesskostenhilfe, keine Rolle.
Pflichtverteidigung verständlich erklärt
Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?
Nein. Ein Pflichtverteidiger ist nicht automatisch kostenlos. Die gesetzlichen Gebühren werden zunächst aus der Staatskasse gezahlt. Wird der Angeklagte verurteilt, können ihm die Kosten des Verfahrens und damit grundsätzlich auch die Kosten der Pflichtverteidigung auferlegt werden.
Bei einem Freispruch oder bestimmten Verfahrensbeendigungen gelten andere Kostenregelungen.
Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst auswählen?
Grundsätzlich ja. Vor der Bestellung soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, einen Rechtsanwalt zu benennen. Der von Ihnen bezeichnete Verteidiger soll bestellt werden, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht.
Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig selbst einen Strafverteidiger zu benennen und nicht abzuwarten, bis das Gericht einen Verteidiger auswählt.
Ist ein Pflichtverteidiger schlechter als ein Wahlverteidiger?
Nein. „Pflichtverteidiger“ bezeichnet nicht die Qualifikation oder Qualität des Rechtsanwalts, sondern die Art seiner gerichtlichen Bestellung. Auch ein Rechtsanwalt, den Sie selbst ausgewählt haben, kann Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Kann trotz Pflichtverteidigung eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden?
Auch bei einer Pflichtverteidigung kann im Einzelfall eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung in Betracht kommen. Ob und in welchem Umfang dies sinnvoll ist, sollte vor der Beauftragung transparent besprochen werden.
Wir klären mit Ihnen vorab, welche Kosten entstehen können und auf welcher Grundlage die Verteidigung abgerechnet wird.
Unterstützung durch Ihre Anwälte
Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel, LL.M. übernehmen Pflichtverteidigungen in Cloppenburg und überregional. Wir prüfen frühzeitig, ob ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, und unterstützen Sie bei der Benennung und Bestellung eines Pflichtverteidigers sowie im weiteren Strafverfahren.
Jan Oskar Höffmann
Alexander Hentzel, LL.M.
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