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Pflichtverteidiger

Pflichtverteidiger erforderlich? Sie können einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen.

Ein Pflichtverteidiger wird nicht deshalb bestellt, weil sich ein Beschuldigter keinen Rechtsanwalt leisten kann. Entscheidend ist, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Das kann beispielsweise bei einem Verbrechensvorwurf, einer Vorführung zur Entscheidung über Untersuchungshaft oder wegen der Schwere der Tat beziehungsweise der zu erwartenden Rechtsfolge der Fall sein.

Wird ein Pflichtverteidiger benötigt, können Beschuldigte grundsätzlich einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens benennen. Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel, LL.M. übernehmen Pflichtverteidigungen in Cloppenburg und überregional und können bereits im Ermittlungsverfahren prüfen, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen.

Wann wird ein Pflichtverteidiger bestellt?

Ein Pflichtverteidiger wird unter bestimmten Voraussetzungen bestellt, die primär darauf abzielen, eine faire Verfahrensführung zu garantieren. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen:

  • Eder Angeklagte eines Verbrechens beschuldigt wird,
  • Eeine Untersuchungshaft angeordnet ist,
  • Edie Sachlage besonders komplex oder die Beweislage schwierig ist,
  • Eeine erhebliche Straferwartung besteht.

Pflichtverteidigung verständlich erklärt

Missverständnisse zur Pflichtverteidigung

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Es ist wichtig, zu verstehen, dass die Pflichtverteidigung nicht mit der Prozesskostenhilfe verwechselt werden darf. Während die Prozesskostenhilfe auf der finanziellen Bedürftigkeit des Angeklagten beruht, ist die Pflichtverteidigung unabhängig von finanziellen Aspekten. Ihr Hauptziel ist die Sicherstellung eines fairen Verfahrens.

Kosten der Pflichtverteidigung

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Falls der Angeklagte in einem strafrechtlichen Verfahren verurteilt wird, übernimmt der Staat zunächst die Kosten der Pflichtverteidigung. Diese Kosten müssen jedoch bei einer Verurteilung vom Angeklagten erstattet werden, was die Bedeutung einer frühzeitigen und qualifizierten rechtlichen Vertretung unterstreicht.

Vergütungsvereinbarungen

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In unserer Kanzlei, Höffmann & Partner Rechtsanwälte, schließen wir regelmäßig Vergütungsvereinbarungen mit unseren Mandanten im Rahmen der Pflichtverteidigung. Dies gewährleistet finanzielle Klarheit und Sicherheit bezüglich der entstehenden Kosten.

Ihre Wahl des Pflichtverteidigers

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Als Angeklagter haben Sie das Recht, bei der Benennung eines Pflichtverteidigers einen Anwalt Ihrer Wahl zu benennen. Rechtsanwalt Hentzel und Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann stehen als erfahrene Strafrechtler zur Verfügung, um Sie in diesem Prozess kompetent zu vertreten.

Unterstützung durch Ihre Anwälte

Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir unterstützen Sie engagiert und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer Rechte ein.

Herr Jan Oskar Höffmann

Rechtsanwalt

Herr Alexander Hentzel, LL.M.

Rechtsanwalt

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Für eine schnelle Rückmeldung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.












    Alternativ erreichen Sie uns auch über die folgenden Kontaktdaten:

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    Bürgermeister-Heukamp-Str. 23
    Telefon: 04471 – 176670
    Fax: 04471 – 83437
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