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Immobilien

Notarielle Begleitung beim Immobilienkauf.

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist häufig von großer Bedeutung. Die Notarin begleitet Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags. Eine Besonderheit stellt der Kauf vom Bauträger dar. Der Bauträger verpflichtet sich, auf dem zu Verkauf stehenden Grundstück ein bestimmtes Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu errichten. Nicht selten werden Grundstücke und Eigentumswohnungen aus erbschaftssteuerlichen Gründen bereits zu Lebzeiten an die Nachfahren vermacht. Die vorweggenommene Erbfolge und Gestaltung von Übertragungsverträgen gehört also auch zum Aufgabenfeld der Notarin.

Kauf & Verkauf

Ein Haus- oder Wohnungskauf ist kein Alltagsgeschäft. Vielmehr ist eine solche Anschaffung, gerade für Privatpersonen, oft mit einer Großinvestition gleichzusetzen die als Altersvorsorge dienen soll. Für Käufer und Verkäufer geht es dabei meist um sehr viel Geld. Um beide Parteien bestmöglich vor Verlusten und ungewollten Überraschungen zu schützen, sieht es der Gesetzgeber vor, Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen nur Gültigkeit zu verleihen, wenn sie von einer Notarin besiegelt werden.

Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und der Notarin unterschrieben.

Anschließend koordiniert die Notarin den Zahlungsverkehr zwischen Käufer, Verkäufer und den beteiligten Banken.

Übertragungsverträge

Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. So haben Eltern oft den Wunsch, zu Lebzeiten Ihre Immobilien auf die Kinder zu übertragen. So können erbsteuerrechtliche Pflichten umgangen und Schenkungssteuerfreibeträge effektiv genutzt werden. Bevor jedoch eine Entscheidung getroffen wird, sollten alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden.

Ein Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist beispielsweise, dass dem Veräußerer die Immobilie entzogen wird. Über die Einzelheiten der möglichen Vertragsgestaltungen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Frau Dr. Sarah Höffmann steht Ihnen als ausgewiesene Expertin kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir unterstützen Sie engagiert und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer Rechte ein.

Frau Dr. Sarah Höffmann

Rechtsanwältin und Notarin

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