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Vorsorge und Betreuung

Notarin für Vorsorgevollmacht und Betreuung in Cloppenburg

Vorsorge bedeutet, selbst zu bestimmen, wer handeln darf, wenn man es vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr kann.

Notarin Dr. Sarah Höffmann gestaltet Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen für Menschen aus Cloppenburg, dem Landkreis Cloppenburg und dem Oldenburger Münsterland.

Die Urkunde wird auf Familie, Vermögen, Immobilien, Unternehmen und persönliche Wünsche abgestimmt. So erhält die Vertrauensperson eine klare und praktisch nutzbare Vertretungsgrundlage.

Vorsorge, die zu Ihrem Leben passt

Notarin Dr. Sarah Höffmann unterstützt Sie insbesondere bei folgenden Vorsorgebausteinen.

General- und Vorsorgevollmacht

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Mit einer General- und Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten handeln darf.

Umfang, Beginn und mögliche Beschränkungen werden an Ihre Wünsche angepasst. Ersatzbevollmächtigte und Kontrollregelungen können einbezogen werden.

Immobilien, Banken und Unternehmen

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Für Grundstücksgeschäfte, Darlehen, Registeranmeldungen und viele unternehmerische Vorgänge ist eine notarielle Vollmacht besonders verlässlich und häufig praktisch erforderlich.

Bei umfangreichem Vermögen oder einem Unternehmen sollte genau geregelt werden, welche Befugnisse gelten und wie die Handlungsfähigkeit gesichert wird.

Gesundheit und persönliche Angelegenheiten

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Die Vollmacht kann Entscheidungen zu medizinischer Behandlung, Pflege, Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung erfassen. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen müssen ausdrücklich benannt werden.

Die Notarin erläutert die rechtlichen Befugnisse. Medizinische Behandlungswünsche werden ergänzend in einer Patientenverfügung festgehalten.

Patientenverfügung

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In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Behandlungssituationen gewünscht oder abgelehnt werden.

Eine möglichst konkrete Formulierung erleichtert Ärztinnen, Ärzten und Bevollmächtigten die Umsetzung. Medizinische Fragen sollten mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden.

Betreuungsverfügung

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Falls trotz Vollmacht eine rechtliche Betreuung erforderlich wird, können Sie festlegen, wen das Betreuungsgericht als Betreuerin oder Betreuer berücksichtigen soll.

Außerdem können Wünsche zur Lebensführung, Versorgung und Vermögensverwaltung dokumentiert werden.

Zentrales Vorsorgeregister

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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Gerichte und behandelnde Ärzte können dort unter den gesetzlichen Voraussetzungen abfragen, ob eine Vorsorgeregelung besteht und wer als Kontaktperson benannt ist.

Warum eine notarielle Vollmacht?

Eine notarielle Vollmacht wird rechtlich geprüft, eindeutig formuliert und dauerhaft verwahrt. Die Notarin stellt außerdem die Identität und Geschäftsfähigkeit bei der Beurkundung fest.

Das erhöht die Akzeptanz im Rechtsverkehr und ist bei Immobilien, Unternehmen oder größerem Vermögen besonders wichtig.

In vier Schritten zu Ihrer Vorsorgeregelung

Gute Vorsorge ist persönlich, verständlich und im Ernstfall praktisch einsetzbar.

01 Vertrauenspersonen wählen

Sie überlegen, wer Sie vertreten soll und ob Ersatzbevollmächtigte oder Kontrollpersonen sinnvoll sind.

02 Bedarf und Umfang klären

Wir erfassen Familie, Vermögen, Immobilien, Unternehmen und persönliche Wünsche und stimmen die erforderlichen Befugnisse darauf ab.

03 Entwurf und Beurkundung

Sie erhalten einen Entwurf. Im Termin erläutert die Notarin jede Regelung, beantwortet Fragen und beurkundet die Vollmacht.

04 Ausfertigungen und Register

Das Notariat verwahrt die Urschrift, erstellt die benötigten Ausfertigungen und veranlasst auf Wunsch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.

Heute entscheiden. Morgen geschützt sein.

Sie möchten Ihre Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung rechtzeitig ordnen? Teilen Sie uns kurz mit, welche Personen und Vermögensbereiche berücksichtigt werden sollen.

Häufige Fragen zu Vorsorgevollmacht und Betreuung

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht auch in jungen Jahren?

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Ja. Unfall oder schwere Erkrankung können Menschen jeden Alters treffen. Eine Vollmacht ermöglicht einer selbst gewählten Vertrauensperson zu handeln.

Sie kann jederzeit überprüft und bei veränderten Lebensverhältnissen angepasst werden.

Darf mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden?

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Ehegatten haben nur ein zeitlich und sachlich begrenztes gesetzliches Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Eine umfassende Vertretungsmacht entsteht dadurch nicht.

Für Vermögen, Banken, Immobilien oder Unternehmen ist eine eigene Vollmacht besonders wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Betreuungsverfügung?

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Mit der Vollmacht handelt die von Ihnen bestimmte Person unmittelbar im festgelegten Umfang.

Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Gericht und enthält Wünsche für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

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Nicht jede Vollmacht benötigt zwingend die notarielle Form. Für Immobiliengeschäfte, bestimmte Registervorgänge und eine breite praktische Akzeptanz ist sie jedoch häufig sinnvoll oder erforderlich.

Welche Form passt, hängt von den gewünschten Befugnissen ab.

Kann ich eine Vollmacht widerrufen?

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Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie eine Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Ausfertigungen sollten dann zurückverlangt und Registerangaben aktualisiert werden.

Bei unwiderruflichen oder an Verträge gebundenen Vollmachten gelten Besonderheiten.

Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?

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Die Gebühren sind bundesweit gesetzlich geregelt und richten sich insbesondere nach dem Vermögenswert und dem Umfang der Urkunde.

Das Notariat kann anhand Ihrer Angaben eine konkrete Kosteneinordnung geben.

Ihre Notarin in Cloppenburg

Dr. Sarah Höffmann ist Ihre Ansprechpartnerin für notarielle Vorsorge in Cloppenburg. Sie begleitet Privatpersonen, Familien und Unternehmer bei Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Betreuungsverfügungen und abgestimmten Vorsorgeregelungen.

Von der Vorbereitung der Urkunde über die Beurkundung bis zur weiteren Abwicklung erhalten Sie eine persönliche, verständliche und verlässliche Begleitung.

Dr. Sarah Höffmann

Notarin und Fachanwältin für Erbrecht

Kontaktieren Sie unser Notariat.

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    Unterlagen freiwillig mitsenden

    Sie können Ihrer Anfrage PDF- oder Word-Dokumente sowie Fotos und Screenshots beifügen.










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    Für Terminabsprachen, Rückfragen und die Übersendung von Unterlagen erreichen Sie unser Notariat direkt.

    Höffmann & Partner RechtsanwälteBürgermeister-Heukamp-Str. 2349661 Cloppenburg