• aMenü
  • aMenü

Hausdurchsuchung

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung trifft Betroffene häufig völlig unerwartet. Wichtig ist jetzt, ruhig zu bleiben, keinen Widerstand zu leisten und keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und kontaktieren Sie möglichst früh einen Strafverteidiger.

Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel, LL.M. verteidigen Mandanten bei Hausdurchsuchungen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Cloppenburg und überregional. Wir prüfen den Durchsuchungsbeschluss, die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen und die weiteren Schritte der Verteidigung.

7 Sätze, die Sie sagen dürfen

„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“

„Ich will Rechtsanwalt Höffmann sprechen!“

„Bitte zeigen Sie mir den Durchsuchungs-
beschluss.“

„Ich widerspreche der Beschlagnahme.“

Bitte nehmen Sie meinen Widerspruch in das Protokoll auf.

„Ich gebe keine Passwörter oder Codes heraus.“

Bitte geben Sie mir eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Liste der sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstände.

Ihre Rechte bei einer Hausdurchsuchung

Anwesenheit bei der Durchsuchung

K
L

Sie dürfen bei der Durchsuchung Ihrer Räume oder Gegenstände anwesend sein. Sind Sie nicht vor Ort, soll nach Möglichkeit ein Vertreter, erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzugezogen werden.

Durchsuchungsbeschluss

K
L

Lassen Sie sich einen vorhandenen Durchsuchungsbeschluss zeigen und prüfen Sie insbesondere Tatvorwurf, gesuchte Beweismittel und die zu durchsuchenden Räume. Durchsuchungen werden grundsätzlich richterlich angeordnet. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen erfolgen.

Keine Angaben zur Sache

K
L

Diskutieren Sie während der Durchsuchung nicht über den Tatvorwurf. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht zur Sache äußern. Auch spontane oder vermeintlich harmlose Erklärungen können später Bedeutung im Verfahren erlangen.

Dokumentation der Durchsuchung

K
L

Verlangen Sie nach der Durchsuchung ein Verzeichnis der sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstände und prüfen Sie dieses sorgfältig. Notieren Sie außerdem möglichst, welche Räume durchsucht und welche Gegenstände mitgenommen wurden.

Handy, Computer und Passwörter

K
L

Handys, Computer und andere elektronische Geräte können sichergestellt oder beschlagnahmt und ausgewertet werden. Als Beschuldigter müssen Sie Passwörter oder PIN-Codes grundsätzlich nicht freiwillig mitteilen. Für biometrische Entsperrmethoden gelten andere Regeln. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine zwangsweise Entsperrung mittels Fingerabdruck zulässig sein kann.

Nach der Hausdurchsuchung: Was passiert jetzt?

Nach der Durchsuchung sollte möglichst früh geprüft werden, welche Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt wurden und welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu erwarten sind. Machen Sie auch nach Abschluss der Durchsuchung keine vorschnellen Angaben zum Tatvorwurf.

Durchsuchung und Beschlagnahme prüfen

K
L

Ein Strafverteidiger kann prüfen, ob die Durchsuchung und die Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen rechtmäßig waren und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Akteneinsicht nehmen

K
L

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, welcher Tatvorwurf besteht, welche Beweismittel vorliegen und wie die weitere Verteidigung aufgebaut werden sollte.

Keine nachträglichen Erklärungen

K
L

Nehmen Sie nicht eigenständig Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft auf, um den Sachverhalt zu erklären. Das weitere Vorgehen sollte zunächst mit dem Strafverteidiger abgestimmt werden.

Unterstützung durch Ihre Anwälte

Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel, LL.M. verteidigen Mandanten bei Hausdurchsuchungen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Cloppenburg und überregional. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, beantragen Akteneinsicht und entwickeln auf Grundlage der Ermittlungsakte die weitere Verteidigungsstrategie.

Herr Jan Oskar Höffmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

Herr Alexander Hentzel, LL.M.

Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Für eine schnelle Rückmeldung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.












    Alternativ erreichen Sie uns auch über die folgenden Kontaktdaten:

    Höffmann & Partner
    Bürgermeister-Heukamp-Str. 23
    Telefon: 04471 – 176670
    Fax: 04471 – 83437
    Mail: [E-Mail – JavaScript aktivieren]

    Für Angelegenheiten im Bereich des Datenschutzes: [E-Mail – JavaScript aktivieren]