Hausdurchsuchung
Verhalten bei einer Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung ist für Betroffene oft ein Schockmoment. In dieser Situation gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die eigenen Rechte zu kennen. Fehler in den ersten Minuten können später nicht mehr rückgängig gemacht werden – und unnötig belastende Beweise liefern. Hier erfahren Sie, welche sieben Sätze Sie im Ernstfall sagen dürfen, um Ihre Rechte zu schützen und keine ungewollten Angaben zu machen:
7 Sätze, die Sie sagen dürfen
„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch.“
„Ich will Rechtsanwalt Höffmann sprechen!“
beschluss.“
„Ich widerspreche der Beschlagnahme.“
„Ich möchte, dass alle Maßnahmen protokolliert werden.“
„Ich gebe keine Passwörter oder Codes heraus.“
„Ich bitte um Aushändigung einer Durchschrift des Beschlusses und des Protokolls.“
Ihre Rechte und Pflichten
Anwesenheit bei der Durchsuchung
Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten anwesend zu sein. Falls Sie nicht vor Ort sind, kann ein Angehöriger oder sogar der Hauswart in Ihrem Namen anwesend sein.
Durchsuchungsbeschluss
Verlangen Sie, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen. Dieser muss von einem Richter unterschrieben sein, außer in Fällen von Gefahr im Verzug. Lesen Sie das Dokument sorgfältig durch, um den Grund der Durchsuchung und den Umfang der erlaubten Maßnahmen zu verstehen.
Kommunikation
Es ist ratsam, während der Durchsuchung nicht mit den Beamten über den Sachverhalt zu diskutieren. Äußerungen können als Beweismittel gegen Sie verwendet werden. Vermeiden Sie es, Fragen zur Sache zu beantworten.
Dokumentation der Durchsuchung
Sie haben das Recht, eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu erhalten. Bestehen Sie darauf, und prüfen Sie diese Liste sorgfältig. Es ist auch empfehlenswert, selbst Notizen zu machen oder, wenn möglich, die Durchsuchung fotografisch zu dokumentieren.
Beschlagnahme elektronischer Geräte
Handys und andere elektronische Geräte werden regelmäßig beschlagnahmt. Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter, Codes oder andere Zugangsdaten preiszugeben, einschließlich der Verwendung von biometrischen Daten wie Face-ID oder Fingerabdruck. Bewahren Sie Stillschweigen bezüglich dieser Informationen.
Nach der Durchsuchung
Nach Beendigung der Durchsuchung ist es wichtig, unverzüglich juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie einen Anwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen:
Rechtsmittel einlegen
Ihr Anwalt kann prüfen, ob die Durchsuchung rechtmäßig war und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.
Strategie für das weitere Vorgehen
Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt die erhobenen Vorwürfe und entwickeln Sie eine Strategie für Ihre Verteidigung.
Unterstützung durch Ihre Anwälte
Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir unterstützen Sie engagiert und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer Rechte ein.
Herr Jan Oskar Höfmann
Herr Alexander Hentzel, LL.M.
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