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Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt ist eine der grundlegenden finanziellen Verpflichtungen, die darauf abzielen, das Wohlergehen und die Entwicklung von Kindern nach einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern sicherzustellen. Bei Höffmann & Partner steht Ihnen Rechtsanwalt Alexander Hentzel zur Seite, um durch die komplexen Anforderungen des Kindesunterhalts zu navigieren.

Kindesunterhalt verständlich erklärt

Wer ist unterhaltspflichtig?

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Nach dem deutschen Familienrecht sind beide Elternteile ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht hängt nicht davon ab, ob die Eltern verheiratet waren oder zusammenleben. In der Regel zahlt der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenwohnt, den Unterhalt, während der betreuende Elternteil seinen Teil durch die Pflege und Erziehung des Kindes leistet.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

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Die Berechnung des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes und seinem Bedarf. Hier kommt die Düsseldorfer Tabelle ins Spiel, eine Richtlinie, die von den Oberlandesgerichten in Deutschland verwendet wird, um den Unterhaltsbedarf standardisiert festzulegen. Die Tabelle teilt Unterhaltsbeträge in Einkommensgruppen und Altersstufen des Kindes ein und wird regelmäßig angepasst, um aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.

Wer kann Unterhalt fordern?

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Der Unterhalt kann direkt vom Kind oder von dem Elternteil, der das Kind betreut, gefordert werden. In der Praxis wird der Unterhalt oft von dem betreuenden Elternteil verwaltet, bis das Kind volljährig ist.

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Herr Alexander Hentzel, LL.M.

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