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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Notarin für Gesellschaftsrecht in Cloppenburg

Gründung, Beteiligungswechsel oder Unternehmensnachfolge brauchen klare und belastbare Regelungen. Notarin Dr. Sarah Höffmann begleitet Unternehmen, Gründerinnen und Gründer sowie Familiengesellschaften bei GmbH- und UG-Gründungen, Gesellschaftsverträgen, Geschäftsanteilsübertragungen und Handelsregisteranmeldungen. Das Notariat in Cloppenburg betreut Vorhaben aus dem Landkreis Cloppenburg und dem Oldenburger Münsterland. Von der Entwurfserstellung bis zur elektronischen Einreichung beim Registergericht erhalten alle Beteiligten eine verständliche und verlässliche Begleitung.

Notarielle Leistungen im Gesellschaftsrecht

Notarin Dr. Sarah Höffmann unterstützt Unternehmen, Gründerinnen und Gründer sowie Gesellschafter in Cloppenburg insbesondere bei folgenden Vorgängen.

Gründung von GmbH, UG und weiteren Gesellschaften

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Bei der Unternehmensgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform eine der ersten wichtigen Entscheidungen. Häufig stehen eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung, eine GmbH & Co. KG, eine KG, eine OHG oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Diskussion. Welche Struktur geeignet ist, hängt unter anderem von der Zahl der Beteiligten, der geplanten Tätigkeit, der Finanzierung, den Haftungsrisiken und den Vorstellungen zur Geschäftsführung ab. Für die Gründung einer GmbH oder UG ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Das Notariat bereitet die Gründungsunterlagen vor, beurkundet den Gesellschaftsvertrag und erstellt die Anmeldung zum Handelsregister. Dazu gehören insbesondere Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile, Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis.

Gesellschaftsvertrag und Satzungsänderung

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Ein guter Gesellschaftsvertrag regelt mehr als Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital. Er bestimmt, wie Entscheidungen getroffen werden, welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben und wie die Gesellschaft in besonderen Situationen handlungsfähig bleibt. Je nach Unternehmen können Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnverwendung, Verfügung über Geschäftsanteile, Vorkaufsrechten, Einziehung von Anteilen, Ausscheiden von Gesellschaftern und Unternehmensnachfolge sinnvoll sein. Auch spätere Änderungen der Firma, des Sitzes oder des Unternehmensgegenstands sowie Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen und weitere Satzungsänderungen können eine notarielle Beurkundung und Registereintragung erfordern.

Handelsregister, Geschäftsführerwechsel und Prokura

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Anmeldungen zum Handelsregister werden elektronisch und in öffentlich beglaubigter Form eingereicht. Das Notariat bereitet die Anmeldung vor, beglaubigt die erforderlichen Unterschriften und übermittelt die Unterlagen an das Registergericht. Wir unterstützen insbesondere bei der Erstanmeldung einer Gesellschaft, einem Wechsel der Geschäftsführung, Änderungen der Vertretungsbefugnis, Änderungen von Firma, Sitz, Geschäftsanschrift oder Unternehmensgegenstand sowie bei Erteilung, Änderung und Widerruf von Prokura. Auch die Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft sowie Anmeldungen einer eingetragenen GbR zum Gesellschaftsregister können vorbereitet und begleitet werden.

Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen

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Die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils muss notariell beurkundet werden. Das gilt grundsätzlich auch für eine Vereinbarung, durch die sich eine Person zur späteren Übertragung eines Geschäftsanteils verpflichtet. Vor der Beurkundung wird geprüft, welche Vorgaben der Gesellschaftsvertrag enthält und ob Zustimmungen, Vorkaufsrechte oder weitere Voraussetzungen zu beachten sind. Der Vertrag kann neben der eigentlichen Abtretung auch Regelungen zum Kaufpreis, zu Gewinnbezugsrechten, Stichtagen, Garantien und zur Haftung enthalten. Nach dem Vollzug reicht die Notarin die aktualisierte Gesellschafterliste zum Handelsregister ein.

Umstrukturierung und Unternehmensnachfolge

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Unternehmen verändern sich. Neue Beteiligte kommen hinzu, Geschäftsbereiche werden neu geordnet oder eine Nachfolge soll vorbereitet werden. Je nach Zielsetzung kommen beispielsweise ein Formwechsel, eine Verschmelzung, eine Spaltung, eine Ausgliederung oder andere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Bei Familienunternehmen kann es zusätzlich wichtig sein, die gesellschaftsrechtlichen Regelungen mit Testament, Erbvertrag oder einer vorweggenommenen Unternehmensnachfolge zu verzahnen. Gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Fragen sollten dabei frühzeitig zwischen Notariat, Steuerberatung und den weiteren Beteiligten abgestimmt werden.

Gesellschafterversammlungen und notarielle Beschlüsse

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Bestimmte gesellschaftsrechtliche Beschlüsse bedürfen der notariellen Beurkundung oder müssen anschließend zum Register angemeldet werden. Das Notariat bereitet die erforderlichen Urkunden, Beschlüsse und Anmeldungen vor und achtet darauf, dass die einzelnen Schritte rechtlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Dazu können Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungsvorgänge sowie Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen gehören. Welche Form im konkreten Fall erforderlich ist, wird anhand der Rechtsform, der Satzung und des geplanten Vorgangs geprüft.

Warum eine Notarin für Gesellschaftsrecht?

Notarinnen und Notare vertreten nicht einseitig eine Partei, sondern betreuen alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Sie prüfen die rechtlichen Voraussetzungen, erläutern die Bedeutung der Erklärungen und sorgen für eine rechtssichere Dokumentation. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen sollten bei Bedarf frühzeitig mit der Steuerberatung abgestimmt werden. Das Notariat kann die gesellschaftsrechtliche Gestaltung anschließend mit den steuerlichen Vorgaben koordinieren.

So läuft Ihr Vorgang im Notariat ab

Eine klare Vorbereitung verkürzt Abstimmungswege und erleichtert die zügige Einreichung beim Registergericht.

01 Anfrage und Unterlagen

Sie schildern Ihr Vorhaben und übermitteln die vorhandenen Unterlagen. Bei einer Gründung benötigen wir insbesondere Angaben zu Beteiligten, Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Geschäftsführung.

02 Entwurf und Abstimmung

Das Notariat prüft die Angaben und erstellt die Urkunden sowie Registeranmeldungen. Die Beteiligten erhalten die Entwürfe vor dem Termin und können offene Fragen und Änderungswünsche abstimmen.

03 Beurkundung oder Beglaubigung

Im Termin erläutert die Notarin die Erklärungen und beurkundet die erforderlichen Urkunden oder beglaubigt die Unterschriften. Geeignete Vorgänge können auch über das notarielle Online-Verfahren erfolgen.

04 Register und Vollzug

Nach dem Termin übermittelt das Notariat die Dokumente elektronisch an das Registergericht, begleitet den Vollzug und informiert über eventuell noch erforderliche Nachweise.

Ihr Vorhaben. Klar vorbereitet.

Sie möchten eine Gesellschaft gründen, Beteiligungsverhältnisse ändern oder eine Unternehmensnachfolge vorbereiten? Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir teilen Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen benötigt werden.

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht

Brauche ich für die Gründung einer GmbH oder UG eine Notarin?

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Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder UG muss notariell beurkundet werden. Das Notariat bereitet außerdem die Handelsregisteranmeldung und die weiteren Gründungsunterlagen vor.

Kann ich eine GmbH oder UG online gründen?

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Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist eine notarielle Online-Gründung möglich. Ob das Online-Verfahren für Ihr Vorhaben geeignet ist, klären wir vorab mit Ihnen.

Muss ein Geschäftsführerwechsel angemeldet werden?

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Ja. Die Änderung der Geschäftsführung und gegebenenfalls der Vertretungsbefugnis muss zum Handelsregister angemeldet werden. Das Notariat erstellt und übermittelt die erforderliche Anmeldung.

Muss die Übertragung von GmbH-Anteilen beurkundet werden?

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Ja. Die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils bedarf der notariellen Form. Vor dem Termin sollten insbesondere der aktuelle Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Eckpunkte der Übertragung vorliegen.

Wie lange dauert eine Handelsregistereintragung?

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Die Dauer hängt vom Vorgang, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Bearbeitungszeit des Registergerichts ab. Eine vollständige Vorbereitung hilft, Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.

Wie hoch sind die Notarkosten?

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Die Gebühren sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz bundesweit einheitlich geregelt. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art und Geschäftswert des Vorgangs sowie dem Umfang der notariellen Tätigkeit.

Ihre Notarin in Cloppenburg

Dr. Sarah Höffmann ist Ihre Ansprechpartnerin für notarielle Angelegenheiten in Cloppenburg. Sie begleitet Privatpersonen, Familien, Unternehmen und Gesellschaften bei der rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung notarieller Vorgänge.

Von der Vorbereitung der Urkunde über die Beurkundung bis zur weiteren Abwicklung erhalten Sie eine persönliche, verständliche und verlässliche Begleitung.

Dr. Sarah Höffmann

Notarin und Fachanwältin für Erbrecht

Kontaktieren Sie unser Notariat.

Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und wählen Sie als Anliegen „Unternehmen / Gesellschaft“. Bereits vorhandene Unterlagen oder Entwürfe können Sie im weiteren Verlauf sicher übermitteln.


















    Unterlagen freiwillig mitsenden

    Sie können Ihrer Anfrage PDF- oder Word-Dokumente sowie Fotos und Screenshots beifügen.










    Direkter Kontakt zur Kanzlei

    Für Terminabsprachen, Rückfragen und die Übersendung von Unterlagen erreichen Sie unser Notariat direkt.

    Höffmann & Partner RechtsanwälteBürgermeister-Heukamp-Str. 2349661 Cloppenburg