
Scheidung
Rechtsanwalt für Scheidung in Cloppenburg
Eine Scheidung beendet die Ehe. Gute Vorbereitung verhindert, dass offene Folgefragen das Verfahren unnötig verlängern.
Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. begleitet Mandantinnen und Mandanten aus Cloppenburg, dem Landkreis Cloppenburg und dem Oldenburger Münsterland vom ersten Trennungsgespräch bis zum Scheidungstermin.
Wir klären Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Versorgungsausgleich und mögliche Folgesachen und zeigen, welche Punkte einvernehmlich geregelt werden können.
Scheidung strukturiert vorbereiten
Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. begleitet Sie insbesondere bei folgenden Schritten und Folgethemen.
Trennung und Scheidungsvoraussetzungen
Eine Ehe wird durch gerichtliche Entscheidung geschieden. Regelmäßig muss das Scheitern der Ehe feststehen und das Trennungsjahr abgelaufen sein.
Wir prüfen Trennungszeitpunkt, besondere Konstellationen und den passenden Zeitpunkt für den Antrag.
Scheidungsantrag und Vertretung
Der Scheidungsantrag wird durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Wir bereiten den Antrag vor, kommunizieren mit Gericht und Gegenseite und begleiten Sie zum Termin.
Versorgungsausgleich
Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Altersversorgung grundsätzlich zwischen den Ehegatten geteilt.
Wir prüfen Fragebögen, Auskünfte der Versorgungsträger und mögliche Vereinbarungen oder Ausnahmen.
Unterhalt und Vermögen
Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilien und gemeinsame Verbindlichkeiten werden nicht automatisch vollständig im Scheidungsverfahren geregelt.
Wir klären, welche Ansprüche bestehen und welche Themen separat oder in einer Vereinbarung behandelt werden sollten.
Kinder, Sorge und Umgang
Elterliche Sorge und Umgang bleiben eigenständige Themen. Einvernehmliche, kindgerechte Regelungen können Belastungen reduzieren.
Bei Streit beraten und vertreten wir zu Sorge, Umgang und Kindesunterhalt.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine notarielle Vereinbarung kann Zugewinn, Immobilien, Unterhalt, Versorgungsausgleich und weitere Scheidungsfolgen verbindlich ordnen.
Wir prüfen die anwaltlichen Interessen und stimmen die Umsetzung bei Bedarf mit dem Notariat ab.
Nicht alles wird automatisch mitentschieden
Die Scheidung selbst, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn, Immobilie, Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen.
Eine frühe Bestandsaufnahme zeigt, welche Punkte im Verfahren geklärt und welche separat geregelt werden müssen.
So läuft ein Scheidungsverfahren ab
Wir halten das Verfahren übersichtlich und klären Folgefragen, bevor sie zu Verzögerungen führen.
01 Erstberatung und Unterlagen
Wir klären Trennungszeitpunkt, Kinder, Vermögen, Unterhalt und benötigte Urkunden.
02 Scheidungsantrag
Nach Prüfung der Voraussetzungen reichen wir den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.
03 Versorgungsausgleich
Die Versorgungsträger ermitteln die während der Ehezeit erworbenen Anrechte. Wir prüfen die Auskünfte und Rückfragen.
04 Scheidungstermin
Im Termin hört das Gericht die Ehegatten an und entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen über die Scheidung.
Scheidung planbar machen.
Sie möchten wissen, wann der Scheidungsantrag möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden? Teilen Sie uns Trennungsdatum, Heiratsdatum, Kinder und besondere Folgefragen mit.
Häufige Fragen zur Scheidung
Wie lange muss man vor der Scheidung getrennt sein?
Bei einvernehmlicher Scheidung wird das Scheitern der Ehe regelmäßig nach einem Jahr Getrenntleben unwiderlegbar vermutet.
Nach drei Jahren Getrenntleben gilt diese Vermutung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten.
Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der andere Ehegatte kann ohne eigenen Antrag der Scheidung zustimmen.
Bei widerstreitenden Interessen oder eigenen Anträgen ist eine eigene anwaltliche Vertretung sinnvoll oder erforderlich.
Kann man innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben?
Ja, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und die Lebensbereiche tatsächlich getrennt sind.
Das sollte im Alltag konsequent umgesetzt und bei Bedarf nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Die Dauer hängt unter anderem von Gericht, Versorgungsausgleich, Vollständigkeit der Unterlagen und streitigen Folgesachen ab.
Vollständige Fragebögen und früh geklärte Vereinbarungen können Verzögerungen vermeiden.
Was kostet eine Scheidung?
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und dem Verfahrenswert.
Einkommen, Versorgungsausgleich und einbezogene Folgesachen beeinflussen die konkrete Höhe.
Werden Unterhalt und Zugewinn automatisch geregelt?
Nein. Diese Ansprüche werden nur dann Teil des gerichtlichen Verbundverfahrens, wenn sie entsprechend anhängig gemacht werden.
Eine gesonderte Prüfung ist deshalb frühzeitig sinnvoll.

Ihr Ansprechpartner im Familienrecht
Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten aus Cloppenburg, dem Landkreis Cloppenburg und dem Oldenburger Münsterland im Ehe- und Familienrecht.
Sprechen Sie mit uns.
Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und nennen Sie Heiratsdatum, Trennungsdatum, gemeinsame Kinder, Staatsangehörigkeiten und bereits getroffene Vereinbarungen.
Direkter Kontakt zur Kanzlei
Für Terminabsprachen und eine kurze Schilderung Ihres Anliegens erreichen Sie Rechtsanwalt Alexander Hentzel, LL.M. direkt.
Telefon04471 – 1766760