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Arbeitsrecht

Relevante Fragen.
Klar beantwortet.

Das Arbeitsrecht betrifft alle wesentlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, vom Abschluss des Arbeitsvertrags über die laufende Beschäftigung bis hin zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Gerade bei Konflikten ist häufig schnelles und rechtssicheres Handeln erforderlich.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Oskar Höffmann berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Cloppenburg und überregional. Schwerpunkte sind insbesondere Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Arbeitsverträge und weitere Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte und Risiken realistisch einzuschätzen und tragfähige Lösungen zu entwickeln, außergerichtlich ebenso wie vor den Arbeitsgerichten.

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta sowie überregional. Beide Landkreise gehören zum Bezirk des Arbeitsgerichts Oldenburg. Welches Gericht für Ihren konkreten Fall zuständig ist, prüfen wir im Rahmen der Mandatsbearbeitung.

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Zentrale Themen

Unser Anspruch ist eine verständliche, praxisnahe Beratung, die rechtliche Klarheit schafft und Ihnen Sicherheit im Umgang mit arbeitsrechtlichen Herausforderungen gibt.

So läuft die Beratung ab

  1. Anfrage und Unterlagen übermitteln. Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung helfen bei der ersten Einordnung.
  2. Ziele, Fristen und Kosten besprechen. Gemeinsam klären wir, welches Vorgehen zu Ihrer Situation passt.
  3. Die vereinbarten Schritte umsetzen. Je nach Auftrag verhandeln wir mit der Gegenseite oder vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Die 10 wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht

Kurze Orientierung zu Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis und Aufhebungsvertrag. Im Einzelfall kommt es auf Fristen, Unterlagen und die konkrete Situation an.

1. Was sollte ich nach Erhalt einer Kündigung sofort tun?
Notieren Sie das genaue Zugangsdatum und bewahren Sie Schreiben und Umschlag auf. Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Anspruchsverzicht und lassen Sie die Kündigung zeitnah prüfen.
2. Wie lange kann ich Kündigungsschutzklage erheben?
Grundsätzlich muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam.
3. Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Im Regelfall nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung und in Betrieben mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmern. Unabhängig davon können weitere Schutzvorschriften und besondere Kündigungsverbote gelten.
4. Besteht nach einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Eine Abfindung kann sich aber aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan, § 1a KSchG oder einem gerichtlichen Vergleich ergeben und wird in der Praxis häufig verhandelt.
5. Welche Kündigungsfrist gilt?
Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz. Die gesetzliche Grundfrist beträgt regelmäßig vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; für Arbeitgeber verlängert sie sich häufig mit der Beschäftigungsdauer.
6. Kann während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja, eine Arbeitsunfähigkeit verhindert eine Kündigung nicht automatisch. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen wirksam.
7. Muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer abgemahnt werden?
Bei steuerbarem Fehlverhalten ist grundsätzlich zunächst eine einschlägige Abmahnung erforderlich. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann sie ausnahmsweise entbehrlich sein.
8. Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?
Bestätigen Sie nicht vorschnell die inhaltliche Richtigkeit. Prüfen Sie Vorwurf, Form und Beweise; je nach Fall kommen eine Gegendarstellung, die Entfernung aus der Personalakte oder zunächst ein bewusstes Abwarten in Betracht.
9. Welches Arbeitszeugnis kann ich verlangen?
Sie können ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis verlangen. Es muss wahr, klar und wohlwollend formuliert sein; Inhalt und Bewertung sollten zeitnah geprüft werden.
10. Was ist vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags zu beachten?
Ein allgemeines Widerrufsrecht besteht meist nicht. Vor der Unterschrift sollten insbesondere Abfindung, Kündigungsfrist, Freistellung, Urlaub, Zeugnis sowie mögliche Sperr- und Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld geprüft werden.

Alle 15 Fragen und Antworten lesen

Unterstützung durch Ihren Anwalt.

Herr Jan Oskar Höffmann steht Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir unterstützen Sie engagiert und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer Rechte ein.

Herr Jan Oskar Höffmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kosten und Finanzierung

Vor der Beauftragung besprechen wir mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten und mögliche Wege der Finanzierung. Dabei berücksichtigen wir eine bestehende Rechtsschutzversicherung und prüfen gegebenenfalls, ob Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Auch die Möglichkeit einer Erfolgsvereinbarung prüfen wir im Einzelfall unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Prozesskosten.

Kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Für eine schnelle Rückmeldung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.






























    Unterlagen freiwillig mitsenden

    Sie können Ihrer Anfrage PDF- oder Word-Dokumente sowie Fotos und Screenshots beifügen.










    Alternativ erreichen Sie uns im Bereich des Arbeitsrechts auch über die folgenden Kontaktdaten:

    Höffmann & Partner
    Bürgermeister-Heukamp-Str. 23
    Telefon: 04471 – 1766750
    Fax: 04471 – 83437
    Mail: dezernat.jh@hoeffmann-partner.de