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Strafrecht.

Beschuldigt oder vorgeladen? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache.

Wer als Beschuldigter mit Polizei oder Staatsanwaltschaft konfrontiert wird, sollte sich nicht vorschnell zur Sache äußern. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen und können sich in jeder Lage des Strafverfahrens durch einen Verteidiger unterstützen lassen.

Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel, LL.M. verteidigen Mandanten in Cloppenburg und überregional, insbesondere bei Vorladungen, Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und notwendiger Verteidigung. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann die weitere Verteidigungsstrategie auf Grundlage des konkreten Tatvorwurfs und der vorhandenen Beweismittel festgelegt werden.

Was sollten Sie als Beschuldigter jetzt tun?

Schweigerecht nutzen

Machen Sie zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf.

Keine Spontanäußerungen

Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können später gegen Sie verwendet werden.

Strafverteidiger einschalten

Nach Akteneinsicht kann die weitere Verteidigungsstrategie festgelegt werden.

Polizeiliche Vorladung prüfen

Als Beschuldigter müssen Sie einer bloßen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen.

Ruhe bewahren

Leisten Sie keinen Widerstand, schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie möglichst früh einen Strafverteidiger.

Kosten & Vorschüsse

Die Kosten einer Strafverteidigung werden von Rechtsschutzversicherungen nicht in jedem Fall übernommen. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt insbesondere vom Tatvorwurf, dem Verfahrensausgang und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Zu Beginn des Mandats kann daher ein angemessener Vorschuss auf die voraussichtlichen Rechtsanwaltsgebühren verlangt werden. Geleistete Vorschüsse werden selbstverständlich bei der späteren Abrechnung berücksichtigt. Im Falle eines Freispruchs oder bestimmter Verfahrensbeendigungen kann ein Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen durch die Staatskasse bestehen.

Zentrale Themen

Unser Anspruch ist eine verständliche, praxisnahe Beratung, die rechtliche Klarheit schafft und Ihnen Sicherheit im Umgang mit strafrechtlichen Herausforderungen gibt.

Unterstützung durch Ihre Anwälte

Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir unterstützen Sie engagiert und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer Rechte ein.

Jan Oskar Höffmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

Alexander Hentzel, LL.M.

Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

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