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Schnelle Hilfe
bei Kündigung.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln entscheidend. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen zurück – telefonisch oder per E-Mail.

Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen eine Kündigung wehren. In vielen Fällen bestehen gute Erfolgsaussichten, entweder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Wichtig: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst dann, wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Wichtige Fragen

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

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Eine Kündigung kann unter anderem unwirksam sein bei:

  • fehlendem oder unzureichendem Kündigungsgrund (§ 1 KSchG)
  • Formfehlern, etwa fehlender Unterschrift
  • fehlender Zustimmung bei einer Schwerbehinderung
  • nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrats
  • fehlerhafter Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen

Ob eine Kündigung angreifbar ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher entscheidend.

Was kann eine Kündigungsschutzklage erreichen?

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In vielen Fällen kann durch eine Kündigungsschutzklage entweder der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erreicht oder eine Abfindung verhandelt werden. Abfindungen liegen häufig bei etwa 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – im Einzelfall auch darüber.

Was kostet die Beratung?

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Die Erstberatung durch Rechtsanwalt Jan Oskar Höffmann ist für Sie kostenlos.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Auch ohne Rechtsschutzversicherung kommen Finanzierungsmöglichkeiten wie Prozesskostenhilfe in Betracht.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Schildern Sie uns Ihren Fall bequem online, unverbindlich und vertraulich. Wir melden uns garantiert innerhalb eines Werktags bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren.

Die Kontaktaufnahme ist für Sie kostenfrei und begründet kein Mandatsverhältnis.

Gerne können Sie uns auch anrufen unter: 04471 – 176670
oder senden Sie uns eine E-Mail an: info@hoeffmann-partner.de