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Untersuchungshaft

Untersuchungshaft angeordnet? Jetzt muss der Haftbefehl schnell geprüft werden.

Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und grundsätzlich ein gesetzlicher Haftgrund vorliegt. Außerdem muss die Haft verhältnismäßig sein. Zu den wichtigsten Haftgründen gehören insbesondere Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr.

Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel, LL.M. verteidigen Beschuldigte in Haftsachen in Cloppenburg und überregional. Wir prüfen den Haftbefehl, beantragen Akteneinsicht und klären, ob eine Aufhebung des Haftbefehls oder eine Außervollzugsetzung gegen weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht kommt.

Was ist Untersuchungshaft?

Untersuchungshaft ist Freiheitsentzug während eines laufenden Strafverfahrens. Sie ist keine Strafe und darf nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet und aufrechterhalten werden. Maßgeblich sind insbesondere der dringende Tatverdacht, ein Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Haft.

Jan Oskar Höffmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafverteidiger und Ansprechpartner für Verkehrsunfallrecht

Untersuchungshaft verständlich erklärt

Dringender Tatverdacht und Haftgründe

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Untersuchungshaft setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und ein gesetzlicher Haftgrund besteht. Zu den wichtigsten Haftgründen gehören Flucht, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann auch Wiederholungsgefahr eine Rolle spielen.

Wie lange darf Untersuchungshaft dauern?

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Eine starre allgemeine Höchstdauer gibt es nicht. Dauert Untersuchungshaft wegen derselben Tat jedoch länger als sechs Monate an, gelten besonders strenge Voraussetzungen. Die Fortdauer muss dann grundsätzlich durch das Oberlandesgericht geprüft werden und kommt insbesondere bei besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang des Verfahrens oder einem anderen wichtigen Grund in Betracht.

Kann ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden?

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Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Haftbefehl bestehen bleiben, sein Vollzug aber gegen weniger einschneidende Maßnahmen ausgesetzt werden. In Betracht kommen beispielsweise Meldeauflagen, Beschränkungen des Aufenthalts, Kontaktverbote oder eine Sicherheitsleistung.

Welche Rechte bestehen in Untersuchungshaft?

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Auch in Untersuchungshaft bestehen insbesondere das Recht auf Verteidigung und das Recht zu schweigen. Kontakte nach außen, etwa Besuche oder Kommunikation, können unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt oder überwacht werden.

Kann man gegen Untersuchungshaft vorgehen?

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Ja. Solange Untersuchungshaft vollzogen wird, kann insbesondere eine Haftprüfung beantragt werden. Dabei prüft das Gericht, ob der Haftbefehl aufzuheben oder sein Vollzug auszusetzen ist. Daneben kommt je nach Verfahrenssituation auch eine Haftbeschwerde in Betracht.

Wird ein Beschuldigter einem Gericht zur Entscheidung über Untersuchungshaft vorgeführt, liegt grundsätzlich ein Fall notwendiger Verteidigung vor.

Unterstützung durch Ihre Anwälte

Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel, LL.M. verteidigen Beschuldigte in Haftsachen in Cloppenburg und überregional. Wir prüfen Haftbefehl und Haftgründe, beantragen Akteneinsicht und klären, ob Haftprüfung, Haftbeschwerde oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls in Betracht kommen.

Jan Oskar Höffmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

Alexander Hentzel, LL.M.

Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht

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