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Erben und Vererben

Testament und Erbvertrag

Ein jeder hat das Recht, selbst zu bestimmen, wie und an wen sein Vermögen nach dem Tod zu verteilen ist. Um mögliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden, empfiehlt es sich, klare und eindeutige Regelungen zu hinterlassen. Auch wenn man sich über seinen letzten Willen im Klaren ist, fällt es oft schwer, diesen in einem privatschriftlichen Testament eindeutig niederzulegen. Häufig sind solche eigenhändig aufgesetzten Testamente mehrdeutig oder gar aufgrund fehlender Formerfordernisse unwirksam.

Ihren letzten Willen rechtssicher gestalten

Die Notarin unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass klar zu regeln, Streit zu vermeiden und Ihren Willen rechtssicher umzusetzen.

Ihre Gestaltungsmöglichkeiten

Sie können Ihren Nachlass regeln durch:

  • Einzeltestament
  • Gemeinschaftliches Testament (mit Ehegatten oder eingetragenem Lebenspartner)
  • Erbvertrag (mit frei gewähltem Vertragspartner)

Dabei können Sie unter anderem:

  • von der gesetzlichen Erbfolge abweichen,
  • Vermächtnisse zugunsten bestimmter Personen oder Institutionen anordnen,
  • einen Testamentsvollstrecker bestimmen,
  • einen Vormund für minderjährige Kinder benennen.

Durch die gesetzliche Prüfpflicht der Notarin hinsichtlich Testier- und Geschäftsfähigkeit sind notarielle Testamente deutlich seltener angreifbar.

Umfassende Beratung – vorausschauend geplant

Vor der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen sollten mögliche Konfliktfelder geprüft werden, etwa:

  • Pflichtteilsrechte
  • geschiedene Ehen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Auslandsvermögen

Diese Aspekte berücksichtigt die Notarin bei der individuellen Vertragsgestaltung. In manchen Fällen ist auch eine vorweggenommene Erbfolge, etwa die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, sinnvoll.

Sicherheit über den Erbfall hinaus

Notarielle Verfügungen werden im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registriert und amtlich verwahrt. So ist sichergestellt, dass Ihr letzter Wille im Erbfall aufgefunden und umgesetzt wird.

Ein weiterer Vorteil: Häufig ist kein Erbschein erforderlich, was Zeit und Kosten spart.

Erbscheinsantrag / Erbausschlagung

Sofern ein Erbfall eingetreten ist, ohne dass der Erblasser eine notarielle Verfügung von Todes wegen (notarielles Testament/Erbvertrag) hinterlassen hat, ist die Notarin dafür zuständig, einen entsprechenden Erbscheinsantrag zu beurkunden. In dem Erbscheinsantrag ist entweder die gesetzliche Erbfolge anzugeben (dies ist der Fall, wenn kein privatschriftliches Testament hinterlassen wurde) oder es ist die vom Erblasser ggf. in einem privatschriftlichen Testament niedergelegte, von ihm gewünschte Erbfolge wiederzugeben.

Sofern eine Erbschaft mit allen Rechten und Pflichten ausgeschlagen werden soll, ist die Notarin für die Erstellung und Beglaubigung der entsprechenden Erbausschlagungserklärung zuständig.

Erb- und Pflichtteilsverzicht

Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Die Notarin gewährt in diesem Zusammenhang eine rechtssichere Gestaltung sowie eine umfassende rechtliche Beratung über alle mit einem solchen Verzicht verbundenen Rechtsfolgen.

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Frau Dr. Sarah Höffmann steht Ihnen als ausgewiesene Expertin kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir unterstützen Sie engagiert und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer Rechte ein.

Frau Dr. Sarah Höffmann

Rechtsanwältin und Notarin

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