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Verkehrsunfallrecht

Vom Bußgeld über den Führerschein bis zum Schmerzensgeld.

Rechts vor links – klar. Aber hat wirklich immer der Schuld, der auffährt? Dürfen Sie fiktiv nach Gutachten abrechnen? Steht Ihnen Nutzungsausfall zu?

Nach einem Unfall stellen sich viele Fragen. Wir liefern die Antworten – und übernehmen die komplette Regulierung für Sie.

Unser eingespieltes Team kümmert sich um alles: Wir beauftragen den Sachverständigen, stimmen uns mit der Versicherung ab und holen die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Sie müssen keine Kosten vorstrecken und sich um keine Formalitäten kümmern.

Kurz gesagt: Wir regeln den Schaden. Und Sie kümmern sich in Ruhe um Ihr neues Auto.

Verhaltensratschläge bei Strafverfahren

Verkehrsunfall

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Bei Verkehrsunfällen kann man schnell in den Verdacht geraten, gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Dazu gehören beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier finden Sie wichtige Ratschläge wie Sie sich im Kontakt mit Polizei, oder Unfallbeteiligten verhalten sollen.

Trunkenheit am Steuer

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Wenn Sie von der Polizei wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt angehalten werden, machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie einen Alkoholtest oder die Entnahme einer Blutprobe über sich ergehen. Sagen Sie aber nichts zu der Art und Menge des konsumierten Alkohols. Gerade wenn die Bestimmung des Blutalkohols das einzige Beweismittel ist, bieten sich vielfältige Chancen, im Strafausspruch zu einer fahrlässigen Tat mit geringeren Sanktionen zu gelangen. Kommen mehrere Personen als Fahrer in Betracht kann bei konsequentem Schweigen ein Tatnachweis eventuell überhaupt nicht geführt werden.

Bagatellschäden

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Kleinere Blechschäden, beispielsweise durch Auffahrunfälle bei geringem Tempo können ohne Polizei von den Beteiligten selbst geregelt werden. Fertigen Sie dazu noch am Unfallort ein Protokoll an, indem die Beteiligten, Fahrzeuge, Hergang und Folgen des Unfalls festgehalten werden. Dieses Protokoll sollte von den beteiligten Parteien unterschrieben werden. Unterschreiben Sie aber auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis, da dies Ihren Versicherungsschutz gefährden könnte.

Allgemeine Regeln nach einem Verkehrsunfall

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Nach größeren Verkehrsunfällen gilt es stets, die Unfallstelle ausreichend abzusichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck ca. 100 Schritte vor der Unfallstelle auf. Verständigen Sie die Polizei und rufen, falls notwendig einen Rettungswagen und leisten erste Hilfe. Verändern Sie nichts am Unfallort und machen falls möglich Aufnahmen vom Geschehen (z.B. Mit dem Handy). Halten Sie nach Zeugen Ausschau und notieren Sie deren Adresse. Danach Skizzieren Sie den Unfallhergang und lassen diese vom Unfallgegner unterschreiben. Lassen Sie sich von der Polizei eine Kopie des Unfallberichts geben und gestehen Sie nicht Ihre Schuld ein. Sollte sich jemand nach dem Unfall bei Ihnen melden, verweisen Sie ihn direkt an Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird alles Erforderliche für Sie regeln.

Unterstützung durch Ihre Anwälte

Rechtsanwälte Jan Oskar Höffmann und Alexander Hentzel stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir unterstützen Sie engagiert und setzen uns konsequent für den Schutz Ihrer Rechte ein.

Herr Jan Oskar Höfmann

Rechtsanwalt

Herr Alexander Hentzel, LL.M.

Rechtsanwalt

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