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Kein Krankfeiern bis zum Antritt des neuen Jobs

von | 7. Juli 2026

In aller Regel beweist die ärztliche AU-Bescheinigung, dass ein Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt ist und nicht arbeiten kann. Ausnahmsweise kann dieser Beweiswert erschüttert sein. Dann muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst beweisen – so das Bundesarbeitsgericht.

Was passiert ist?

Ein Mitarbeiter, der seit März 2021 als Helfer bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitete, legte am 2. Mai 2022 eine Krankschreibung für den Zeitraum vom 2. bis zum 6. Mai vor. Daraufhin kündigte die Firma das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats mit einem Schreiben, das am 3. Mai beim Mitarbeiter eintraf. Der Mitarbeiter reichte weitere Krankschreibungen am 6. und 20. Mai ein, die seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Monats bestätigten.

Ab dem 1. Juni fand der Mitarbeiter eine neue Arbeit, doch die Zeitarbeitsfirma wollte ihm sein Mai-Gehalt nicht zahlen. Sie argumentierte, die Krankschreibungen seien zu verdächtig genau im Kündigungszeitraum datiert. Der Mitarbeiter entgegnete, er sei schon vor der Kündigung krank gewesen. Die Gerichte gaben ihm Recht und sprachen ihm das Gehalt für Mai zu, zuletzt bestätigt durch ein Urteil vom 8. März 2023.

Die Wende beim BAG!

Die Zeitarbeitsfirma erreichte jedoch einen Teilerfolg in der Revision. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah die Glaubwürdigkeit der Krankschreibungen vom 7. bis zum 31. Mai als angezweifelt an.

Grundsätzlich gilt: Ein Mitarbeiter kann mit einer offiziellen Krankschreibung beweisen, dass er wirklich krank ist. Aber wenn die Firma gute Gründe vorbringt, die diese Glaubwürdigkeit infrage stellen, dann kann das den Fall ändern. Das BAG fand es verdächtig, dass die Krankschreibungen genau den Kündigungszeitraum abdeckten und der Mitarbeiter direkt danach eine neue Stelle antrat.

Das Gericht stellte klar, dass die erste Krankschreibung vom 2. Mai noch glaubwürdig war, weil der Mitarbeiter da noch nichts von der Kündigung wusste. Bei den folgenden Krankschreibungen sah das BAG das anders. Das Gericht meinte, man hätte genau prüfen müssen, ob die nachfolgenden Krankschreibungen wirklich berechtigt waren, besonders weil sie so genau in den Kündigungszeitraum passten und der Mitarbeiter gleich danach wieder arbeitete.

Durch diese Zweifel muss der Mitarbeiter jetzt beweisen, dass er in der Zeit wirklich krank war, wenn er sein Gehalt für den Mai haben möchte. Weil das Gericht diese Frage noch nicht geklärt hat, geht der Fall zurück zur erneuten Prüfung.

Hinweis für die Praxis

Eine Krankschreibung ist normalerweise ein starker Beweis für Arbeitsunfähigkeit. Aber wenn es so aussieht, als ob die Daten zu genau gewählt wurden, um eine Kündigungsfrist zu überbrücken, dann muss der Mitarbeiter vielleicht mehr Beweise vorlegen. Das kann bedeuten, dass er sich an seine Krankenkasse wendet und dort eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst beantragt. Als Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.